Sitzung: 14.12.2017 STA/0029/2017
Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 10.11.2017 an die Ausschussmitglieder versandt.
Vorberatung für den Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2919/2017
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat beschließt
1. den Plangeltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes mit dem Arbeitstitel "Gewerbepark Poll" in Köln-Poll gemäß des Aufstellungsbeschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 22.09.2005 auf das Gebiet zwischen den westlichen Grenzen des TÜV-Parkplatzes, den südlichen Grenzen des Grünstreifens entlang des Zubringers (L 124), der Rolshover Straße und der nördlichen Grenze des Verkehrsübungsplatzes zu verkleinern (siehe Anlage 1);
2. über
die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 70439/08 für das Gebiet zwischen den
westlichen Grenzen des TÜV-Parkplatzes, den südlichen Grenzen des Grünstreifens
entlang des Zubringers (L 124), der Rolshover Straße und der nördlichen Grenze
des Verkehrsübungsplatzes – Arbeitstitel "Gewerbepark Poll – Teilbereich
Gewerbepark Poll Nord" in Köln-Poll – eingegangenen Stellungnahmen gemäß
Anlage 4;
3. den
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 70439/08 nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu ergänzen
und zu ändern;
4. den
Bebauungsplan Nr. 70439/08 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der
Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S 1772) in Verbindung mit
§ 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2203) – in der bei Erlass
dieser Satzung geltenden Fassung – als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB
beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der FDP-Fraktion – zugestimmt.