Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 10.11.2017 an die Ausschussmitglieder versandt.
Vorberatung für den Rat

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

Der Rat beschließt

1.    den Plangeltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes mit dem Arbeitstitel "Gewerbepark Poll" in Köln-Poll gemäß des Aufstellungsbeschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 22.09.2005 auf das Gebiet zwischen den westlichen Grenzen des TÜV-Parkplatzes, den südlichen Grenzen des Grünstreifens entlang des Zubringers (L 124), der Rolshover Straße und der nördlichen Grenze des Verkehrsübungsplatzes zu verkleinern (siehe Anlage 1);

2.    über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 70439/08 für das Gebiet zwischen den westlichen Grenzen des TÜV-Parkplatzes, den südlichen Grenzen des Grünstreifens entlang des Zubringers (L 124), der Rolshover Straße und der nördlichen Grenze des Verkehrsübungsplatzes – Arbeitstitel "Gewerbepark Poll – Teilbereich Gewerbepark Poll Nord" in Köln-Poll – eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4;

3.    den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 70439/08 nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu ergänzen und zu ändern;

4.    den Bebauungsplan Nr. 70439/08 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S 1772) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2203) – in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der FDP-Fraktion – zugestimmt.