Sitzung: 14.12.2017 Stadtentwicklungsausschuss
Zusatz: Vorberatung für den Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3041/2017
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat beschließt
die Weiterführung des kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramms bis 31.12.2021
wie folgt:
I.
Sicherung
einer kommunalen Förderung für Neubauwohnungen und Wohnungen im Bestand bei
nicht ausreichender Landesförderung durch Darlehen und Zuschussgewährung für
Tilgungsnachlässe entsprechend den Konditionen der Landesförderung.
II.
Die
Subventionierung des Erwerbs nichtstädtischer Grundstücke durch Investoren wird
nicht fortgeführt.
III.
Der
Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen wird nicht fortgeführt.
IV.
Weiter
beschließt der Rat
a) die Überprüfung und Evaluierung des beschlossenen Förderbestandteils in 2019
unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit der Umsetzung des "Kooperativen
Baulandmodell".
b) eine jährliche Sachstandsmitteilung an den Ausschuss für Soziales und
Senioren und den Stadtentwicklungsausschuss.
Zur
Umsetzung und Finanzierung stehen im Jahr 2017 im Teilfinanzplan 1601, in der
Teilfinanzplanzeile 12 – sonstige Investitionsauszahlungen, investive
Auszahlungsermächtigungen aus Ermächtigungsübertragungen 2016 nach 2017 in Höhe
von 29.757.237 € zur Verfügung.
Im
Hpl.-Entwurf sind für die Jahre 2018 ff. entsprechend 33 Mio. € p.a. berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich –gegen die Stimme der FDP-Fraktion- zugestimmt.