Sitzung: 14.12.2017 STA/0029/2017
Zusatz: Abschließender Beschluss
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 3105/2017
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a
BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das
Gebiet südlich der Bebauung der Fritz-Hecker-Straße, westlich des
vorhandenen Autohauses, nördlich des Raderthalgürtels und östlich der Straße
Marienhof —Arbeitstitel: Marienhof
Ecke Raderthalgürtel in Köln-Zollstock—
einzuleiten mit dem Ziel, ein viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus festzusetzen;
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls
die Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV 2) ohne Einschränkung zustimmt.
3 Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen ergänzt die Beschlussvorlage mit der Maßgabe,
dass auf dem Gelände „Marienhof Ecke Raderthalgürtel in Köln-Zollstock“ die
Infrastruktur für einen Lebensmittelvollversorger mit einer Fläche von über
1200 qm geschaffen wird.
Alternativ kann mit dem Investor über
einen städtebaulichen Vertrag vereinbart werden, dass westlich des Wendehammers
der Raderberger Straße (ehem. Lochner Druck) – zeitgleich mit der Bebauung des
Grundstücks Marienhof Raderthalgürtel in Köln-Zollstock – die Infrastruktur für
einen Lebensmittelvollversorger mit > 1200qm fertiggestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.