Der Ausschuss
Soziales und Senioren beschließt folgende Empfehlung an den Rat:
Der Rat möge geändert beschließen.
Beschluss (Änderungen fett und kursiv):
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Gültigkeitsdauer des Köln-Passes
- für Berechtigte im Leistungsbezug SGB II von 1 Jahr auf
die Dauer von 2 Jahren auszuweiten.
- Seniorinnen und Senioren (>65 Jahren) mit geringem Rentenbezug erhalten den Köln-Pass nach einmaliger Überprüfung ihrer Einkommens- und Vermögenssituation für die Dauer von 50 Jahren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.