Mitteilung:

 

Der Betriebsausschuss Bühnen hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 10.10.2017 beauf­tragt zu prüfen, ob die geplanten Bühnenwerkstätten auf dem Gelände des städtebauli­chen Werkstattverfahrens Hallen Kalk realisiert werden können.

 

Der Prüfauf­trag hat den folgenden Wortlaut:

 

1.    Die Verwaltung möge bitte das Areal der ‚Hallen Kalk’ als Standort für die Werkstätten der Bühnen der Stadt Köln auf seine Eignung nach den bekann­ten Parametern prüfen.

2.    Es ist auch zu prüfen, wie schnell das nötige Baurecht zum Beispiel von Industriege­biet (GI) auf Gewerbegebiet (GE) umgesetzt werden kann und ob dies überhaupt notwendig ist.

 

Methode:

Der Standort Kalk wurde in einem ersten Prüfungsschritt in die aus der Vorlage 2333/2017 bekannte Matrix mit der Bezeichnung ‚Dillenburger Straße’ als vierzehnter Stand­ort zusätzlich eingefügt. Die Matrix liegt der Vorlage als Anlage 1 bei.    

 

Die weiteren Kriterien und die Fragen zum Bau- und Planungsrecht wurden in einem gleichlautenden Schreiben an das Stadtplanungsamt und das Bauaufsichtsamt ange­fragt. Das Anschreiben an die beiden Ämter liegt der Vorlage als Anlage 2 bei. Das Stadtplanungs­amt hat in einem Schreiben vom 16.11.2017 für beide Ämter geantwor­tet, diese Antwort liegt der Vorlage als Anlage 3 bei. Zum besseren Verständnis der Ant­wort des Stadtplanungsamtes liegt der Bebauungsplan 70449/09 in einer verkleiner­ten Form der Vorlage als Anlage 4 bei. 

 

Ergebnis:

Der Standort ‚Dillenburger Straße’ erreicht in der entsprechend erweiterten Matrix bei den meisten Einzelkriterien und in der gewichteten Gesamtbetrachtung die höchsten Werte und ist somit nach den Kriterien ‚Grundstückskosten’ und ‚Erreichbarkeit’ als Stand­ort für die Bühnenwerkstätten am besten geeignet.

 

Die Antwort des Stadtplanungsamtes beschreibt die nach der Durchführung des städtebauli­chen Werkstattverfahrens geführten und noch zu führenden Abstimmungen und die möglichen nächsten Schritte.


 

In Bezug auf das gültige Baurecht ist zu beachten, dass der Rat die in Frage kom­mende Fläche südlich des Grünzuges aus dem Geltungsbereich des Bebauungspla­nes herausgenommen hat, weil zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses 2015 die Standortsiche­rung des Maschinen- und Anlagenbauers MBE Cologne Engineering Priori­tät hatte. Dieses Unternehmen hat zwischenzeitlich seinen Betrieb eingestellt.  Das aktuell bestehende Plaungsrecht nach § 34 BauGB lässt eine gewerbliche Nut­zung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 dargelegten Rahmenbedingungen zu. Diese Feststellung ist allerdings dahingehend einzuordnen, dass ein wie von den Büh­nen benötigter singulärer Neubau den im städtebaulichen Werkstattverfah­ren Hallen Kalk formulierten städtebaulichen Zielsetzungen nicht entspricht.

 

Diese Einschätzung, die für das gesamte Gelände gilt muss im Hinblick auf die zwar nicht denkmalgeschützten aber nach landläufiger Meinung erhaltenswerten Hallen 70 und 71 relativiert werden. Hier wäre eine Sanierung und Funktionsände­rung der bestehen­den Hallen in Werkstätten für die Bühnen im Sinne der städtebaulichen Zielset­zung und in Vereinbarung mit dem geltenden Baurecht möglich. Vorausset­zung für eine solche Lösung wäre aber die Übernahme der die für einen Neubau kalkulier­ten Kosten von 18,5 Mio. € übersteigenden Kosten für Altlastensanierung und Sanie­rung der Hallen durch den Haushalt der Stadt Köln außerhalb des Wirtschaftspla­nes der Büh­nen. Diese Kosten können heute seriös nicht benannt werden, mit den doppel­ten Kosten der für einen Neubau kalkulierten Kosten sollte aber mindestens gerech­net wer­den.

 

Das Dilemma besteht also zurzeit darin, dass ein Neubau nach den Vorstellungen der Büh­nen die für diesen Standort formulierten städtebaulichen Zielsetzungen gefährdet, die Bauplanung für ein Werkstattgebäude nach Maßgabe dieser städtebaulichen Zielsetzun­gen gegenwärtig aber noch nicht durchgeführt werden kann, da diese Ziele noch nicht hinreichend konkreti­siert sind und die Möglichkeit der Vereinbarung dieser unterschiedlichen Ziele durch eine Ertüchtigung der Hallen 70 und 71 zu erhebli­chen Mehrkosten führt.


Abstimmungsergebnis:

Kenntnis genommen