Mitteilung:
Der Betriebsausschuss Bühnen hat die Verwaltung in seiner Sitzung am
10.10.2017 beauftragt zu prüfen, ob die geplanten Bühnenwerkstätten auf dem
Gelände des städtebaulichen Werkstattverfahrens Hallen Kalk realisiert werden
können.
Der Prüfauftrag hat den folgenden Wortlaut:
1.
Die
Verwaltung möge bitte das Areal der ‚Hallen Kalk’ als Standort für die
Werkstätten der Bühnen der Stadt Köln auf seine Eignung nach den bekannten
Parametern prüfen.
2.
Es ist
auch zu prüfen, wie schnell das nötige Baurecht zum Beispiel von Industriegebiet
(GI) auf Gewerbegebiet (GE) umgesetzt werden kann und ob dies überhaupt
notwendig ist.
Methode:
Der Standort Kalk wurde in einem ersten Prüfungsschritt in die aus der
Vorlage 2333/2017 bekannte Matrix mit der Bezeichnung ‚Dillenburger Straße’ als
vierzehnter Standort zusätzlich eingefügt. Die Matrix liegt der Vorlage als Anlage 1 bei.
Die weiteren Kriterien und die Fragen zum Bau- und Planungsrecht wurden
in einem gleichlautenden Schreiben an das Stadtplanungsamt und das
Bauaufsichtsamt angefragt. Das Anschreiben an die beiden Ämter liegt der
Vorlage als Anlage 2 bei. Das
Stadtplanungsamt hat in einem Schreiben vom 16.11.2017 für beide Ämter
geantwortet, diese Antwort liegt der Vorlage als Anlage 3 bei. Zum besseren Verständnis der Antwort des
Stadtplanungsamtes liegt der Bebauungsplan 70449/09 in einer verkleinerten
Form der Vorlage als Anlage 4
bei.
Ergebnis:
Der Standort ‚Dillenburger Straße’ erreicht in der entsprechend
erweiterten Matrix bei den meisten Einzelkriterien und in der gewichteten
Gesamtbetrachtung die höchsten Werte und ist somit nach den Kriterien
‚Grundstückskosten’ und ‚Erreichbarkeit’ als Standort für die
Bühnenwerkstätten am besten geeignet.
Die Antwort des Stadtplanungsamtes beschreibt die nach der Durchführung
des städtebaulichen Werkstattverfahrens geführten und noch zu führenden
Abstimmungen und die möglichen nächsten Schritte.
In Bezug auf das gültige Baurecht ist zu beachten, dass der Rat die in
Frage kommende Fläche südlich des Grünzuges aus dem Geltungsbereich des
Bebauungsplanes herausgenommen hat, weil zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses
2015 die Standortsicherung des Maschinen- und Anlagenbauers MBE Cologne
Engineering Priorität hatte. Dieses Unternehmen hat zwischenzeitlich seinen
Betrieb eingestellt. Das aktuell
bestehende Plaungsrecht nach § 34 BauGB lässt eine gewerbliche Nutzung unter
Berücksichtigung der in Anlage 3 dargelegten Rahmenbedingungen zu. Diese
Feststellung ist allerdings dahingehend einzuordnen, dass ein wie von den Bühnen
benötigter singulärer Neubau den im städtebaulichen Werkstattverfahren Hallen
Kalk formulierten städtebaulichen Zielsetzungen nicht entspricht.
Diese Einschätzung, die für das gesamte Gelände gilt muss im Hinblick
auf die zwar nicht denkmalgeschützten aber nach landläufiger Meinung
erhaltenswerten Hallen 70 und 71 relativiert werden. Hier wäre eine Sanierung
und Funktionsänderung der bestehenden Hallen in Werkstätten für die Bühnen im
Sinne der städtebaulichen Zielsetzung und in Vereinbarung mit dem geltenden
Baurecht möglich. Voraussetzung für eine solche Lösung wäre aber die Übernahme
der die für einen Neubau kalkulierten Kosten von 18,5 Mio. € übersteigenden
Kosten für Altlastensanierung und Sanierung der Hallen durch den Haushalt der
Stadt Köln außerhalb des Wirtschaftsplanes der Bühnen. Diese Kosten können
heute seriös nicht benannt werden, mit den doppelten Kosten der für einen
Neubau kalkulierten Kosten sollte aber mindestens gerechnet werden.
Das Dilemma besteht also zurzeit darin, dass ein Neubau nach den
Vorstellungen der Bühnen die für diesen Standort formulierten städtebaulichen
Zielsetzungen gefährdet, die Bauplanung für ein Werkstattgebäude nach Maßgabe
dieser städtebaulichen Zielsetzungen gegenwärtig aber noch nicht durchgeführt
werden kann, da diese Ziele noch nicht hinreichend konkretisiert sind und die
Möglichkeit der Vereinbarung dieser unterschiedlichen Ziele durch eine
Ertüchtigung der Hallen 70 und 71 zu erheblichen Mehrkosten führt.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen