Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich eines rechtskräftigen Baurechts und vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) oder alternativ vorbehaltlich der Genehmigung des Zuschussgebers eines vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginns der Maßnahme mit der Brandschutzsanierung und -ertüchtigung der unterirdischen Stadtbahnhaltestelle Appellhofplatz/Zeughaus mit städtischen Gesamtkosten in Höhe von 4.967.530 Euro.

 

Außerdem beschließt der Rat den Rückbau einer defekten und nicht mehr genutzten Fahrtreppe in der unteren Fahrebene (Fahrtrichtung Dom/Hbf). Die Fahrtreppe wurde 1967 errichtet und 2005 stillgelegt. Es besteht keine Zweckbindung mehr. Für die entfallende Fahrtreppe wird im Gegenzug die angrenzende feste Treppe erweitert und deren Belag ausgetauscht. Die Kosten hierfür betragen rd. 245.000 Euro. Die vorhandene funktionstüchtige Fahrtreppe bleibt von der Maßnahme unberührt.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018 (einschl. der Finanzplanung bis 2021) die erstmalige Freigabe investiver Mittel im Teilfinanzplan 1202, - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in der Teilplanzeile 8 - Auszahlung für Baumaßnahmen -, bei der Finanzstelle 6903-1202-1-0110, Brandschutz Appellhofplatz, Hj 2018 in Höhe von 1.870.000 Euro.

 

Die Realisierung der Maßnahme erfolgt nach dem jeweiligen Haushaltsplan.

 

Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Innenstadt

der Vorlage uneingeschränkt zustimmt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.