Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung
vorbehaltlich eines rechtskräftigen Baurechts und vorbehaltlich des Vorliegens
des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen nach dem Gesetz
über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) oder
alternativ vorbehaltlich der
Genehmigung des Zuschussgebers eines vorzeitigen zuwendungsunschädlichen
Baubeginns der Maßnahme mit der Brandschutzsanierung und -ertüchtigung der
unterirdischen Stadtbahnhaltestelle Appellhofplatz/Zeughaus mit städtischen
Gesamtkosten in Höhe von 4.967.530 Euro.
Außerdem beschließt der Rat den Rückbau einer
defekten und nicht mehr genutzten Fahrtreppe in der unteren Fahrebene
(Fahrtrichtung Dom/Hbf). Die Fahrtreppe wurde 1967 errichtet und 2005
stillgelegt. Es besteht keine Zweckbindung mehr. Für die entfallende Fahrtreppe
wird im Gegenzug die angrenzende feste Treppe erweitert und deren Belag
ausgetauscht. Die Kosten hierfür betragen rd. 245.000 Euro. Die vorhandene
funktionstüchtige Fahrtreppe bleibt von der Maßnahme unberührt.
Gleichzeitig beschließt der Rat vorbehaltlich
des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018 (einschl. der Finanzplanung bis
2021) die erstmalige Freigabe investiver Mittel im Teilfinanzplan 1202, -
Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in der Teilplanzeile 8 - Auszahlung für
Baumaßnahmen -, bei der Finanzstelle 6903-1202-1-0110, Brandschutz
Appellhofplatz, Hj 2018 in Höhe von 1.870.000 Euro.
Die Realisierung der Maßnahme erfolgt nach
dem jeweiligen Haushaltsplan.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage,
wenn die Bezirksvertretung Innenstadt
der Vorlage uneingeschränkt zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.