Beschluss:
Der Rat beschließt
1. den Plangeltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes
mit dem Arbeitstitel "Gewerbepark Poll" in Köln-Poll gemäß des
Aufstellungsbeschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 22.09.2005 auf das
Gebiet zwischen den westlichen Grenzen des TÜV-Parkplatzes, den südlichen
Grenzen des Grünstreifens entlang des Zubringers (L 124), der Rolshover Straße
und der nördlichen Grenze des Verkehrsübungsplatzes zu verkleinern (siehe
Anlage 1);
2. über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 70439/08 für
das Gebiet zwischen den westlichen Grenzen des TÜV-Parkplatzes, den südlichen
Grenzen des Grünstreifens entlang des Zubringers (L 124), der Rolshover Straße
und der nördlichen Grenze des Verkehrsübungsplatzes – Arbeitstitel
"Gewerbepark Poll – Teilbereich Gewerbepark Poll Nord" in Köln-Poll –
eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4;
3. den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 70439/08 nach § 4a Abs.
3 Satz 4 BauGB zu ergänzen und zu ändern;
4. den Bebauungsplan Nr. 70439/08 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S 1772) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2203) – in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.