Beschluss
gemäß Empfehlung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung aus seiner
Sitzung am 27.11.2017 (s. Anlage 5):
Der Ausschuss Schule und
Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
2)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung
einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung
der Zügigkeitsänderung zu stellen.
3)
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des
Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO
(besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
4)
Der Rat bittet die Verwaltung in enger Abstimmung mit den Schulen
Maßnahmen zur operativen Bedarfsdeckung nach Dringlichkeit beschleunigt
umzusetzen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.