Beschluss:
Der Rat beschließt die
Weiterführung des kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramms bis 31.12.2021 wie
folgt:
I.
Sicherung einer
kommunalen Förderung für Neubauwohnungen und Wohnungen im Bestand bei nicht
ausreichender Landesförderung durch Darlehen und Zuschussgewährung für
Tilgungsnachlässe entsprechend den Konditionen der Landesförderung.
II.
Die
Subventionierung des Erwerbs nichtstädtischer Grundstücke durch Investoren wird
nicht fortgeführt.
III.
Der Ankauf von
Mietpreis- und Belegungsbindungen wird nicht fortgeführt.
IV.
Weiter beschließt
der Rat
a) die Überprüfung und Evaluierung des beschlossenen Förderbestandteils in 2019
unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit der Umsetzung des "Kooperativen
Baulandmodell".
b) eine jährliche Sachstandsmitteilung an den Ausschuss für Soziales und
Senioren und den Stadtentwicklungsausschuss.
Zur Umsetzung und
Finanzierung stehen im Jahr 2017 im Teilfinanzplan 1601, in der Teilfinanzplanzeile
12 – sonstige Investitionsauszahlungen, investive Auszahlungsermächtigungen aus
Ermächtigungsübertragungen 2016 nach 2017 in Höhe von 29.757.237 € zur
Verfügung.
Im Hpl.-Entwurf
sind für die Jahre 2018 ff. entsprechend 33 Mio. € p.a. berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.