Beschluss:
Der Rat
beschließt,
1. den Geltungsbereich des
Bebauungsplan-Entwurfs betreffend die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer
67419/08 –Arbeitstitel: Raderthalgürtel (neu) in Köln-Zollstock, 1. Änderung–
gemäß des Aufstellungsbeschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.09.2013
auf das Gebiet südlich der Wohnbebauung Fritz-Hecker-Straße, westlich der
Straße Marienhof, nördlich des Raderthalgürtels und östlich des Leichwegs zu
verkleinern (siehe Anlage 1);
2. über die zum Entwurf betreffend die 1.
Änderung des Bebauungsplanes 67419/08 für das Gebiet südlich der Wohnbebauung
Fritz-Hecker-Straße, westlich der Straße Marienhof, nördlich des
Raderthalgürtels und östlich des Leichwegs —Arbeitstitel: Raderthalgürtel (neu) in
Köln-Zollstock, 1. Änderung— eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 2, 3 und 4;
3. die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer
67419/08 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach
§ 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des
Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1 772) in
Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW
2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung
mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.