Beschluss:

Der Rat beschließt,

1.      den Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs betreffend die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 67419/08 –Arbeitstitel: Raderthalgürtel (neu) in Köln-Zollstock, 1. Änderung– gemäß des Aufstellungsbeschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.09.2013 auf das Gebiet südlich der Wohnbebauung Fritz-Hecker-Straße, westlich der Straße Marienhof, nördlich des Raderthalgürtels und östlich des Leichwegs zu verkleinern (siehe Anlage 1);

2.      über die zum Entwurf betreffend die 1. Änderung des Bebauungsplanes 67419/08 für das Gebiet südlich der Wohnbebauung Fritz-Hecker-Straße, westlich der Straße Marienhof, nördlich des Raderthalgürtels und östlich des Leichwegs —Arbeitstitel: Raderthalgürtel (neu) in Köln-Zollstock, 1. Änderung— eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 2, 3 und 4;

3.      die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 67419/08 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1 772) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.