Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss gemäß Empfehlung des Ausschusses Soziales und Senioren aus seiner Sitzung am 01.12.2017 (s. Anlage 1)):

Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Gültigkeitsdauer des Köln-Passes

  1. für Berechtigte im Leistungsbezug SGB II von 1 Jahr auf die Dauer von 2 Jahren auszuweiten.

  2. Seniorinnen und Senioren (>65 Jahren) mit geringem Rentenbezug erhalten den Köln-Pass nach einmaliger Überprüfung ihrer Einkommens- und Vermögenssituation für die Dauer von 50 Jahren.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.