Nachtrag: 01.12.2017
Sitzung: 04.12.2017 BV4/0032/2017
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/1836/2017
Beschluss:
1.)
Die
auf der Grundlage des Parkraumkonzeptes für Ehrenfeld eingeführten Bewohnerparkgebiete werden auf ihre Wirksamkeit im
Sinne einer verbesserten Parkraumnutzung ständig überprüft und das Ergebnis der
Überprüfung soll der BV 4 jährlich, ggf. mit Änderungsvorschlägen, vorgelegt
werden. Nach zustimmendem Beschluss der BV 4 sollen neue Parkregelung und
notwendige Verbesserungen von der Verwaltung in der Ausführung des
Parkraumkonzeptes vorgenommen werden.
2.)
Die
Verwaltung soll unverzüglich mit Verkehrszählungen in den an die Bewohnerparkgebiete
angrenzenden Stadtteile in Alt- und Neu-Ehrenfeld beginnen und die Einrichtung
von weiteren Bewohnerparkgebieten vorbereiten. Die Ergebnisse sollen bis zum
31. Juli 2018 der Bezirksvertretung vorgelegt werden.
3.)
Die
Verwaltung prüft, ob in den Bewohnerpark-Gebieten 30 % der Parkplätze als reine
Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden können.
4.)
Die
Weinsbergstraße wird auf der Seite des Melatenfriedhofs aus dem Bewohnerparken
ausgenommen (Regelung wie auf der Venloer Str.).
5.)
Bewohner
und Bewohnerinnen ohne eigenen PKW aber mit einer Mitgliedschaft in einer
Car-Sharing-Organisation die Möglichkeit sollen die Möglichkeit haben einen
Parkausweis zu nutzen. Ihr Name kann zum Beispiel im Kennzeichenfeld des
Parkausweises eingetragen werden. Das Bewohnerparkvorrecht gilt dann nur für
das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs der
Car-Sharing-Organisation (Aufschrift, Aufkleber am Fahrzeug).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der FDP/ Piraten-Fraktion.