Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41
der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1.
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion,
der Fraktion die Linke., den Ratsgruppen GUT und BUNT, bei Stimmenthaltung der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
abgelehnt.