Herr BBM Homann begrüßt die
Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter und führt in den Gegenstand der
Sondersitzung ein. Die BV 2 habe eine Vorlage zur Umklassifizierung der K28 und
der K30 geschoben. Das habe der Verkehrsausschuss anders gesehen und gesagt,
wir schieben nicht, wir entscheiden das jetzt. Vor diesem Hintergrund seien
Herr Lachmann und Frau Mohr von der Fachverwaltung da. Herr BBM Homann macht
aber an der Stelle darauf aufmerksam, das sei kein Thema, was im eigentlichen
Sinne sie beträfe. Heute werde vielmehr über die Umklassifizierung gesprochen
und über die Frage, wer dafür zuständig ist und nicht darüber, was passiert
danach, gibt es da KAG-Beiträge, Ersterschließungsbeiträge oder was auch immer.
Das Thema sei, ist die BV Rodenkirchen für die Sürtherstraße, für die
Hammerschmidtstraße und für Am Feldrain zuständig, weil diese Straßen schon
immer keine überbezirkliche Bedeutung hatten oder aber ist es der
Verkehrsausschuss. Es liege eine Stellungnahme von 01 vor, die seines Erachtens
dem Schreiben entspreche, das die BV 2 vorher schon hatte, juristisch sei keine
neue Argumentation erkennbar, wo man sagen müsste, so, das würde jetzt die
Position der BV 2 auf jeden Fall verändern müssen. Herr BBM bittet um
Wortmeldungen.
Herr Schykowski (CDU-Fraktion) bezweifelt die Notwendigkeit, unbedingt noch im
Dezember 2017 eine Sondersitzung durchführen zu müssen, denn wegen der
Kurzfristigkeit sei doch einigen Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertretern
die Teilnahme an der wichtigen Diskussion verwehrt. Das wäre bei einer
Sondersitzung Anfang Januar 2018 wahrscheinlich anders gewesen.
Er betont, dass die CDU-Fraktion in der Sache voll hinter dem Antrag stehe und
deswegen hätte man es besser gefunden, wenn möglichst viele der
Bezirksvertreter diesen Antrag persönlich anwesend unterstützt hätten.
In der Sache nimmt er
zunächst Stellung zu der Mitteilung des Amtes der Oberbürgermeisterin darin
heiße es: Jede Straße fällt in den Verantwortungsbereich einer Behörde, eines
Gremiums, Bundesstraßen und so weiter
und so fort und dann heiße es weiter, daher liege die Zuständigkeit für die
Umstufung bzw. die Umstufungsanzeige von Straßen bei dem Gremium, was auch in
sonstiger Hinsicht für die jeweilige Straße zuständig ist. Andernfalls würde
ein an sich für die jeweilige Straße, derzeit noch nicht zuständiges Gremium
über die Umstufungsanzeige der Straße entscheiden. Hier liege nach seinem
Empfinden der logische Fehler in der Argumentation, denn wenn die Verwaltung
der Ansicht sei, eine Straße habe keine überbezirkliche Bedeutung, und das habe
sie ja explizit schriftlich so bestätigt und auch implizit mit der Vorlage zur
Umgestaltung der Sürtherstraße, die die BV 2 als Beschlussgremium vorgelegt
bekommen habe, habe sie anerkannt, dass die Bezirksvertretung zuständig ist.
Dann müsse die Verwaltung aber doch logischer Weise zunächst eine Vorlage
bringen, in dem das bisherige Beschlussgremium, nämlich der Verkehrsausschuss,
beschließt, dass es nicht mehr zuständig ist und alle weiteren Beschlüsse
werden dann in dem Gremium gefasst, das zuständig ist.
Hier sei es genau
umgekehrt passiert, hier wurde erst noch eine Reihe von Beschlüssen gefasst,
obwohl die Verwaltung anerkannt habe, dass die Bezirksvertretung eigentlich
zuständig ist und anschließend habe man danach quasi gesagt, ab jetzt ist eben
die Bezirksvertretung zuständig. Und das kann nicht der richtige Weg sein. Der
von Herrn Schykowski skizzierte Weg, erst beschließt das bisherige
Beschlussorgan, es gibt die Verantwortung ab und alles Weitere wird durch das
tatsächlich zuständige Beschlussorgan, die Bezirksvertretung entschieden, das
sei seiner Ansicht nach der richtige Weg für alle diese Fälle und könnte von
der Verwaltung durchaus für vergleichbare Fälle als Blaupause genommen werden.
Zu der zweiten
Mitteilung des Bauverwaltungsamtes merkt Herr Schykowski an, diese habe ihn
äußerst irritiert. Die BV 2 beschließe
hier nicht über irgendwelche Erschließungsmaßnahmen oder über die Verteilung
von Kosten von Erschließungsmaßnahmen. Sie beschließe hier ihren Antrag, den
Hauptausschuss anzurufen, weil ihre Entscheidungskompetenz übergangen worden
sei und weil hier ein Gremium über etwas entschieden habe, nämlich die
Herabstufung der Straße, und um nichts anderes gehe es. Wenn er solche Sätze
lese wie „sie laufen Gefahr sich der Untreue schuldig zu machen.“ und dann
werde da irgendein Artikel aus 2008 zitiert, der im Internet nicht zu finden
ist, der wahrscheinlich in irgendwelchen Regalen in der Fachverwaltung
vorhanden ist, dann finde er, dass man hier seitens der Verwaltung versucht,
die BV unter Druck zu setzten, die Fehler der Verwaltung auszubügeln. Denn es
werde ja aufgeführt, dass eigentlich die Gebäude, die an der Straße stehen, gar
nicht hätten gebaut werden dürfen, und jetzt stelle man auf einmal fest, da
stehen lauter Gebäude und da müssen wir die Straße herabstufen, damit das alles
wieder rechtens ist und droht quasi der Politik: „Wenn ihr das nicht macht,
dann macht ihr euch strafbar!“ .
Herr Schykowski bittet ausdrücklich um eine Antwort der Verwaltung zur Frage,
wie viele Gebäude an der Sürther Straße in den letzten 10 bzw. 15 Jahren
entstanden sind, die dort einen Anschluss haben, aber eigentlich dort nicht
stehen dürften.
Herr Giesen (Fraktion die Grünen) widerspricht Herrn
Schykowski zunächst bezüglich der Dringlichkeit des behandelten Themas, die
Problematik sei ja auch sehr kurzfristig aufgetreten und viele
Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter hätten ihre Teilnahme möglich machen
können. Ihm sei völlig egal, welche Regel die Verwaltung da vorschlage, ob der
Abgebende oder der Aufnehmende das Entscheidungsrecht habe und der andere nur
ein Anhörungsrecht. Was ihn störe sei, auch wenn die BV 2 nur die beratende
Funktion hätte, dass durch den Verkehrsausschuss entschieden wurde, ohne die BV
vorher gehört zu haben, das gehe gar nicht. Die BV „quäle“ sich mit dieser
Sache, mit diesem Thema Umstufung der Sürther Straße seit Monaten rum, weil da
parallel das Thema des Ausbaus der Sürther Straße sei, da gäbe es Beziehungen
und wenn das eine entschieden werde, dann wirke
sich das auf KAG aus und das
müsse doch alles berücksichtigt werden. Dann gehe es um Grundstücksankäufe oder
Verkäufe und das sei ein größeres Thema, was in sich zusammen hängt, was man
auf den ersten Blick gar nicht sieht und der Ratsausschuss gehe da ganz locker
darüber hinweg, weil er arrogant ist, weil er das größere Wissen hat, er wisse
es nicht.
Er fragt den Bezirksbürgermeister, ob denn die Ratsmitglieder aus unserem
Bezirk eingeladen worden seien, er hätte es toll gefunden, wenn sie jetzt hier
gewesen wären und ihr Vorgehen mal erklärten, warum sie das gemacht haben, ohne
bei uns nachzufragen. Man habe nicht unter einem Termindruck gestanden, sondern
hätte sich doch die Mühe machen müssen, in der BV Rodenkirchen nach den Motiven
zu fragen. Stattdessen nehme das der Verkehrsausschuss einfach so in die Hand,
das sei ein Unding, das so nicht passieren dürfe und das man auch nicht in
einer normalen Sitzung irgendwann unter ferner liefen kommuniziere sollte, sondern das müsse ganz klar eine besondere
Stellung haben wie in einer solchen Sondersitzung.
Herr Dr. Klusemann (SPD Fraktion) betont die Wichtigkeit,
auf akute Situationen sofort zu reagieren. Von daher sei eine schnelle
Sondersitzung, um sich an den Hauptausschuss zu wenden, geboten, das sei auch
ein Signal sowohl an den Rat als auch an die Verwaltung, wie im besonderen Maße
wichtig die eigene Entscheidungskompetenz der BV 2 sei.
Er hält die Mitteilung der Verwaltung aus dem Büro der OBin bezüglich der
Zuständigkeit für absolut widersprüchlich. Auf der einen Seite schreibe sie:
„Daher liegt die Zuständigkeit für die Umstufung bzw. die Umstufungsanzeige von
Straßen bei dem Gremium, das auch in sonstiger Hinsicht für die jeweilige
Straße zuständig ist, andernfalls würde ein an sich für die jeweilige Straße
derzeit noch nicht zuständiges Gremium über die Umstufunganzeige der Straße entscheiden.“
Die BV 2 sei laut Verwaltung, das schreibe sie ja selbst, zuständig für diese
Straße. Dann sei es absurd, wenn plötzlich die Umstufung ein anderes Gremium
übernehmen müsse, nämlich der Verkehrsausschuss. Die Widersprüchlichkeit ergebe
sich aus den Fakten, die von Herrn Schykowski und Herrn Giesen bereits benannt
worden seien. Die BV 2 sei alleine zuständig für diese Straße, denn es gehe
auch um einen Kreisverkehr, Ankauf von Grundstücken etc. und von daher sei
diese Reaktion aus der Verwaltung wirklich absurd.
Herr Daniel (FDP-Fraktion) betont ebenfalls die Wichtigkeit des Themas für
seine Fraktion, dass sie die Sondersitzung für gerechtfertigt halte, denn die
ordentlichen Sitzungen seien mit so vielen Themen befrachtet, dass man kaum in
der Lage sei, ein solches wichtiges Thema mal in alleiniger Sache zu beraten.
Die BV 2 habe am 10.09.2017 die Vorlage von der Verwaltung über die Umstufung
der Straßen K28 und K30 erhalten, ohne dass eine weitergehende Information von
Seiten der Verwaltung, was denn dahinter stehe, gegeben worden ist. Der
Mitarbeiter der Fachverwaltung, den man sonst herzlich begrüße, habe den
rechtlichen Hintergrund, der mit dieser Umstufung verbunden ist, nicht darlegen
können. Wenn man jetzt höre, dass im Verkehrsausschuss dann die Verwaltung mit
großen Geschützen aufgefahren, einschließlich der rechtlichen Vertreter aus den
Ämtern aufgetreten sei, dann verwundere das schon, dass die BV 2 diese gleiche
Aufklärung nicht erhalte.
Es sei auch sehr verwunderlich, dass seit Jahr und Tag in den Straßen, es gehe
nicht nur um die Sürther Straße, sondern es ist die Weißer Straße bis zur
Adolf-Menzel-Straße , die Hammerschmidtstraße, Am Feldrain und die Sürther
Straße, also dass in diesem Bereich über Jahre gebaut worden ist und auch in
großem Stil gebaut wurde.
Herr Daniel verweist
exemplarisch auf das große Wohnhaus an der Ecke Hammerschmidtstraße/ Kreisel Am
Feldrain, mit dem er die Frage an Frau Mohr und Herrn Lachmann richtet, wo denn
entschieden werde, was rechtlich zulässig für eine Baugenehmigung sei und was
nicht. In der aktuellen Mitteilung stehe doch, dass das eigentlich rechtlich
nicht zulässig war, Baugenehmigungen aber dennoch erteilt worden sind. Auf der
Sürther Straße sei vor Jahr und Tag die große Bezirkssportanlage gebaut worden.
Damals wäre das auf jeden Fall noch Kreisstraße und keine Gemeindestraße
gewesen, so dass die Frage berechtigt sei, wie denn dort die Baugenehmigung an
der Kreisstraße erteilt wurde. Es gebe im Einklang mit den Vorrednern zur
Umstufung viel Fragebedarf und Aufklärungsbedarf durch die Verwaltung.
Als Letztes sei für die FDP-Fraktion für die Zuständigkeit noch entscheidend,
wer denn die Baulast trage. Die vorliegende Fragestellung auf kreisangehörige
Städte übertragen bedeute doch, wenn umgekehrt die Stadt Brühl vom Landkreis
Erftkreis damit „überfahren“ würde, ihr müsst diese Kreisstraße jetzt als
Gemeindestraße übernehmen, weil sie die Verkehrsbedeutung nicht mehr habe, dass
dann doch das erklärte Einverständnis der Stadt Brühl selbstverständlich sein
müsse, ob sie dieser Umstufung von Kreisstraße auf Gemeindestraße zustimmt,
wenn sie die Baulast übernehmen muss, das heißt zu Lasten ihres Haushaltes
zustimmt. Also insofern hätte zumindest das Anhörungsrecht und die
Widerspruchsmöglichkeiten durch gegeben sein müssen, ohne per ordre de mufti
dem anderen Teil zu sagen: „Hier, wir haben das umgestuft, du musst jetzt die
Baulast übernehmen von dieser Straße.“ Also insofern sei diese Reihenfolge, die
hier für die Zuständigkeit gegeben werde, nicht logisch.
Herr Bronisz, (Die
Linke), empfindet die Mitteilung aus dem Bauverwaltungsamt als „Starkes Stück“.
Er zitiert den Textteil zur Untreue und zur Schadensersatzpflicht. Er sei ein
ordentliches Mitglied in einem Gremium, indem er grundsätzlich drei
Möglichkeiten habe, sich zu entscheiden. Entweder stimme er irgendwann mit ja,
mit Enthaltung oder mit nein. Er möchte aber nicht als Mitglied der
Bezirksvertretung nur aus Angst, dass er irgendwann einmal
schadensersatzpflichtig werden kann, nur mit ja stimmen können.
In Bezug auf die
Mitteilung der Verwaltung, die den Verfahrensablauf erklärt, merkt er an, die
Bezirksvertretung hatte die Zuständigkeit, die Abstufung einer Kreisstraße im
September auf der Tagesordnung gehabt und da war es die Verwaltung, die diese
Beschlussvorlage wieder zurückgezogen habe. Das heiße, man habe eigentlich
vorher sogar mal gehört werden müssen. Das sei eben nicht geschehen und
insofern denke er, dass die Entscheidung im Verkehrsausschuss schon allein aus
diesem Punkt gar nicht zulässig war.
Frau Bussmann (SPD-Fraktion), verweist darauf, dass die Beschlussvorlagen zu
den Kreisverkehren auf der Sürther Straße ja auch der BV zugeleitet worden
seien, das zeige doch, dass die Verwaltung das als eine bezirkliche Sache
gesehen habe. Von daher erschließe sich nicht, warum jetzt in diesem Fall der
Umstufung das anders sein soll und dass die BV 2 in diesem Falle übergangen
werde.
Es habe sie wirklich richtig erbost, dass die BV 2 einen sehr umfassenden
Antrag gestellt habe, um ein Gesamtkonzept für diesen Bereich zu planen. Daran
seien alle Ämter beteiligt gewesen und es sei mit ganz viel Mühe, ganz viel
Herzblut und ganz vielen Gesprächen mit allen Verwaltungen gearbeitet worden.
Selbst vom Dezernenten sei gefordert worden oder ist zumindest die Einsicht da
gewesen, dass man diesen Bereich insgesamt beplanen muss. Und jetzt presche
wieder ein Amt vor und lege hier eine Straße vor, versuche irgendwelche Fakten
zu schaffen, womit dann letztendlich es unmöglich werde, andere Dinge
einzubinden. Das kritisiere sie sehr scharf! Es werde immer wieder von der
Verwaltung betont: „Nein, wir machen immer einen Jour Fixe und wir arbeiten
zusammen!“ aber das Vorgehen hier zeige ihr, dass genau das Gegenteil passiere,
ein Amt klinke sich aus und sein eigenes Süppchen koche und die anderen würden
eben nicht mit eingebunden.
Herr Lachmann, Amt für Straßen und Verkehrstechnik, erläutert, die BV 2
bemängle zutreffend, dass die Verwaltung im Zuge der Planungsleistungen die
Bezirksvertretung als zuständiges Gremium irgendwo immer genannt habe und jetzt
im Nachhinein mit einer Vorlage komme und sage, jetzt ist doch die ganze Zeit
der Verkehrsausschuss zuständig. Das sei nicht ganz sauber gelaufen. Allerdings
müsse die Verwaltung diesen Umstand, den man derzeit dort habe, heilen. Das
heiße, die Verwaltung sei also verpflichtet, das als Aufgabe jetzt
wahrzunehmen. Es sei eine gebundene Entscheidung, die die Verwaltung aufgrund
von Landesgesetzten herbeizuführen habe, eine Straße durch eine Klassifizierung
entsprechend einzustufen. Das sei, wie die BV 2 auch richtig in den zahlreichen
Bemerkungen angesprochen habe, eine lange Zeit wohl nicht ordnungsgemäß
erfolgt. Warum die Bebauung in diesem Bereich dort stattgefunden habe, lasse
sich im Endeffekt auch nicht mehr so richtig im Detail und im Nachhinein
feststellen. Es sei nicht mehr heraus zu bekommen, wann in der Vergangenheit
Genehmigungen für irgendwelche Erschließungsmaßnahmen gegeben wurden, die in
diesem Bereich gebaut worden sind. Aber die Verwaltung sei jetzt verpflichtet,
weil sie das Problem erkannt habe, zu handeln und deswegen habe die Verwaltung
auch diese Vorlage gemacht.
In Bezug auf die Mitteilungshinweise zum Untreuetatbestand und die potentielle
Schadensersatzpflicht weist Herr Lachmann darauf hin, dass die Verwaltung
gesetzlich verpflichtet sei, eine entsprechende Entscheidung zu treffen bzw.
die Verwaltung müsse auch darauf hinweisen, dass es auch Gerichtsurteile gebe,
die eine gewisse Verantwortung auch bei der Politik sehen. Dieser
Hinweischarakter komme vielleicht nicht ganz so gut rüber, aber der Sachverhalt
sei so richtig. Die Bezirkssportanlage sei nicht direkt über die Sürther Straße
erschlossen, sondern es gebe eine Stichstraße. Es sei also nicht so, dass erst
noch vor Kurzem eine Genehmigung mit einer Anbindung an diese Straße erfolgt
ist.
Herr Bezirksbürgermeister Homann weist darauf hin, dass
die postalische Adresse der Gesamtschule zwar die Sürther Straße ist, nach
seiner Auffassung sei sie aber nicht direkt angebunden, das gelte auch für die
Diakonie. Es gebe dort eigentlich keine direkt erschlossenen Gebäude, sondern
immer Stichstraßen. Das einzige sei das Verwaltungsgebäude der Diakonie, das
seinen Zugang nach vorne zur Sürther Straße habe.
Frau Mohr,
Bauverwaltungsamt, erklärt, sie könne nicht sagen, wie viele Baugenehmigungen in den
letzten 10 - 15 Jahren erteilt wurden oder ob die Gebäude eigentlich schon viel
älter sind, die dort stehen, was eher zu vermuten sei. Zur Anmerkung „per ordre
du mufti“ weist sie nochmals auf die Prüfpflicht und auch die Anzeigepflicht
gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, also der Straßenbauaufsichtsbehörde hin,
diese beschließe dann die Umstufung. Also es entscheide auch nicht der Rat, es
entscheide nicht die Stadtverwaltung, sondern es entscheide die
Bezirksregierung Köln über die Umstufung. Und es sei halt immer die abgebende
Behörde, also es gelte tatsächlich das Prinzip „Ober sticht Unter“.
Herr Schykowski
(CDU-Fraktion) reklamiert, dass hier teilweise am Thema vorbei diskutiert werde. Es
gehe darum, dass die Vorlage zur
Umstufung, welche Folgen sie auch immer habe, in diesem Gremium (BV 2) hätte
getroffen werden müssen und nicht in einem anderen Gremium. Die Argumentation
der Verwaltung hingegen impliziere, Kreis, das müsse größer als Bezirk sein und
das stelle er hier in Frage, ob eine Kreisstraße größer sein muss als ein
Bezirk. Immerhin habe der Stadtbezirk Rodenkirchen 110.000 Einwohner und da wo
er groß geworden sei, das war ein Kreis, der hatte ca. 30.000 Einwohner, also
von der Einwohnerzahl her komme das schon mal nicht hin. Insofern sei es
durchaus denkbar, dass eine Kreisstraße sich nur innerhalb eines Bezirkes
befindet und damit auch im Prinzip nach Gemeindeordnung, wenn sie keine
überbezirkliche Bedeutung hat, die Bezirksvertretung zuständig ist.
Wenn er jetzt höre, dass weder der Rat noch die Bezirksvertretung zuständig
sei, sondern die Bezirksregierung, dann frage er sich, warum hatte der
Verkehrsausschuss das überhaupt entscheiden müssen oder entscheiden sollen oder
entschieden. Da passten so viele Sachen nicht.
Ihm habe bei seiner Recherche in der Sache eine Situation sehr missfallen. Ein
Beteiligter an dem Verfahren, habe wohl nachgefragt, ob denn die Bezirksvertretung
darüber informiert worden sei, dass mit Umstufungen Erschließungskosten und
Weiteres verbunden seien. Von einem Mitarbeiter der Verwaltung habe er die
Antwort bekommen, es sei nicht seine Aufgabe, dumme Menschen schlau zu machen.
Wenn das in der betreffenden Verwaltung gängige Ansichten seien, sei das
inakzeptabel. Denn bereits der Begriff „dumme Menschen“ sei schon höchst
arrogant. Zudem seien Bezirkspolitiker eben keine Fachleute und genau aus
diesem Grunde sei es Aufgabe der Verwaltung, bestenfalls unwissende Menschen,
die in einem solchen Gremium sitzen, schlau zu machen.
Herr Giesen (Fraktion
Die Grünen), wundert sich über die Diskussion, die sehr fachtechnisch ausgerichtet
sei. Eigentlich werde bisher Versäumtes nachgeholt. Aber das sei der Kernpunkt,
der Rat habe entschieden. Die Regel, der Abgebende entscheidet, und der
Aufnehmende, der muss angehört werden, sei durchaus verständlich. Aber die BV 2
sei nicht einmal angehört worden.
Er hätte es anständig gefunden, wenn die Ratsmitglieder aus dem Stadtbezirk
Rodenkirchen hier hingekommen wären und aus ihrer Sicht aufgeklärt hätten,
warum sie entschieden haben. Es wäre von dem Ratsausschuss anständig gewesen,
wenn man gesagt hätte: „Halt! Die BV hat noch nicht entschieden“, denn es ging
wirklich nicht um ein paar Wochen früher oder später. „Die BV hat noch nicht
ihr Votum abgegeben, wir wollen das noch hören oder wir hören zumindest mal
nach, warum habt ihr euer Votum noch nicht abgegeben, was ist denn da los.“.
Dass das nicht passiert sei, dagegen wehre er sich. Er habe keine Lust,
irgendwelchen Sachen hinterher zu hecheln, wenn der Rat das entschieden hat,
dann könne sich die BV die ganze Diskussion sparen.
Herr Wolters
(FDP-Fraktion), empfindet die Mitteilung 1.1 mit dem Hinweis, die Bezirksvertreterinnen
und Bezirksvertreter liefen Gefahr, sich einer Untreue schuldig zu machen, als
eine Frechheit. Das sei ja keine „Spaßveranstaltung“, was hier geschrieben
wurde. Der Autor sei ja kein Komiker, sondern wohl jemand, der ernsthaft Verwaltungsrecht
betreibe. Daher wäre die Frage berechtigt, habe die BV Möglichkeiten, ein
externes Gutachten anzufordern, hat sie überhaupt ein Budget, um beispielhaft
eine externe Kanzlei zu beauftragen.
Es sei unangebracht, die Ehrenamtler, die den ganzen Tag in ihrem Beruf
arbeiten, und sich nachmittags noch mal sehr engagieren, für Gotteslohn, hier
quasi mit einem Straftatbestand zu konfrontieren. Er regt an, dass der
Mitarbeiter, der das geschrieben habe, in die BV 2 komme und darlege, was das
überhaupt solle. Man müsse schon überlegen, ein externes Gutachten zu
beauftragen, denn nicht jeder, der in diesem
Gremium sitze, habe strafrechtlich „ein dickes Fell“ und werde
vielleicht doch Bedenken haben und sagen: „Stimme ich jetzt ab oder fühle ich
mich dadurch irgendwo gegängelt?“.
Herr Theilen-von Wrochem
(Fraktion Die Grünen), schließt sich den Bedenken von Herrn Wolters an und ihn bewegt die
Frage, ob er sein Ehrenamt weiterhin so ausüben werde können, was er unter den
Voraussetzungen der Mitteilung zurzeit erstmal verneinen würde. Er fühle sich
nämlich unter Druck gesetzt von Dritten und das habe nichts mit dem zu tun, was
von den Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertretern erwartet werde.
Er bittet darum, den Stand der Runde der Bezirksbürgermeister mitzuteilen, zum
Thema Klage, mit dem Ziel, das rechtskräftig zu klären. Im Moment habe er das
Gefühl, dass da mehr nicht sei als „heiße Luft“ und wenn dem so ist, dann sei
sein Status in Frage gestellt, denn er möchte schon wissen, auf welchen
Rechtsgrundlagen er sein Ehrenamt ausübe.
Herr Dr. Klusemann
(SPD-Fraktion) möchte wissen, wer den Mitteilungsteil 1.1 überhaupt gezeichnet habe,
es gebe keine Unterschrift.
Herr Tempski
(Bürgeramtsleiter), erläutert, dass eine Unterschrift nicht üblich sei. Verfasser der
Mitteilungen, Verfasser von Vorlagen seien oben links erkennbar. Diese
Mitteilung stamme vom Dezernat VI aus dem Amtsbereich 62, Bauverwaltungsamt.
Herr Homann,
(Bezirksbürgermeister), teilt mit, die Runde der Bezirksbürgermeister habe sich letzte Woche
getroffen und über die vorliegenden Probleme oder die Sachverhalte, die in
letzter Zeit passiert sind, gesprochen. In Nippes habe der Bezirksbürgermeister
Bernd Schößler ebenfalls einen Antrag der Bezirksvertretung oder den Auftrag der
Bezirksvertretung erhalten, eine Entscheidung dem Hauptausschuss vorzulegen,
was er in der Sitzung am 15.01.2018 tun werde. Wenn der Hauptausschuss „Nein!“
sagen sollte, habe Herr Schüßler den Auftrag der BV Nippes zu klagen. Es gehe
inhaltlich um den Ausbau des Niehler Gürtels. Laut Verwaltung gebe es auf
diesem Teilstück 1 – 2 % Durchgangsverkehr, das sei aber Sache des
Verkehrsausschusses. Die BV Nippes reklamiere ihre Zuständigkeit. Diese
Angelegenheit habe mehr Brisanz, weil dieser Punkt eine Vereinbarung auf
Ratsebene beträfe.
Auch die BV 2 habe Vorlagen gehabt, z. B. die Prioritätenliste bei den
Kunstrasenplätzen, bei denen sie der Auffassung war, dass es eigentlich Sache
der Bezirksvertretung und nicht Sache des Sportausschusses sei. Man habe diese
Vorlagen aber nicht für die gesamte Stadt anhalten wollen, sondern einen
Vorgang nehmen wollen, bei dem die Zuständigkeitsklärung „unproblematisch“
möglich sei und man nichts verschlage. Er habe diesen Vorgang letzte Woche Frau
OBin Reker kenntlich gemacht und Frau OBin Reker habe gesagt, sie würde sich
gerne darum kümmern. Sie habe auf jeden Fall bis zum 15.01.2018 nun die
Möglichkeit dazu.
Herr Homann erinnert, es sei eine neue Zuständigkeitsordnung beschlossen
und ein Abgrenzungskatalog für den Stadtbezirk erarbeitet worden über die
Straßen, die als überbezirklich erachtet werden. Dieser Abgrenzungskatalog sei
sowohl der Verwaltung kenntlich gemacht, als auch den Ratsmitgliedern. Da stehe
beispielhaft die Sürther Straße nun mal nicht drin, als überbezirklich, die
Hammerschmidtstraße auch nicht. Also sei materiell rechtlich die BV zuständig.
Jetzt stelle man sie sich folgenden Fall vor, irgendein Anwohner klagte gegen
einen Beitragsbescheid mit der Argumentation, das sei gar nicht das richtige
Gremium gewesen, welches die Entscheidung zur Umstufung getroffen habe. Das
ergebe das Risiko einer Vielzahl von Rechtsstreiten gegen die Stadt Köln. Und
deswegen sei es zutiefst verantwortungsvoll von der BV 2, die Rechtssicherheit
herbei zu führen.
Man müsse wissen, wer ist zuständig und wie ist das richtige Verfahren. Aber
materiell rechtlich glaube er, sei jeder der Auffassung, das sei Sache der
Bezirksvertretung und damit werde an dieser Stelle tatsächlich Schaden von der
Stadt abgewendet, wenn dies juristisch geklärt werde, insbesondere wenn die
Entscheidung Außenwirkung habe und von jedem Bürger beklagt werden könne.
Herr Tempski
(Bürgeramtsleiter), erläutert, die Benachrichtigung über die Einladung zur Sondersitzung
sei in den üblichen Verteiler gesteuert worden, in den auch die Einladungen zu
den regulären Sitzungen gegeben werden. In diesem Verteiler seien nicht
gesondert und abschließend vollständig alle Ratsmitglieder aus dem Stadtbezirk
Rodenkirchen drin enthalten. Gleichwohl gehe natürlich die Einladung an die
Geschäftsführung des Verkehrsausschusses. Die Einladung werde veröffentlicht,
also insofern sei Öffentlichkeit hergestellt. Da für die Geschäftsführung aus
eigenen Stücken ein Interesse nicht erkenntlich war, dass sich möglicherweise
Ratsmitglieder, insbesondere aus dem Verkehrsausschuss in der BV 2 äußern
sollten, seien die betreffenden Ratsmitglieder nicht gesondert angesprochen
worden.
Herr
Bezirksbürgermeister Homann ruft sodann zur Abstimmung auf:
Es liege ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen vor und lässt über diesen
Antrag abstimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen wurde durch die Entscheidung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TOP 4.3 zum Thema Umklassifizierung der K 28 / K 30 in ihren Rechten verletzt und bittet daher den Hauptausschuss die Entscheidung des Verkehrsausschusses aufzuheben und die Bezirksvertretung Rodenkirchen als alleiniges Entscheidungsgremium festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.