Nachtrag: 12.12.2017
Sitzung: 14.12.2017 STA/0029/2017
Zusatz: -zugesetzt-
Tischvorlage
Beschluss: endgültig abgelehnt
Vorlage: AN/1885/2017
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Ende
des I. Quartals 2018 das kommunale Wohnungsbauförderprogramm unter
Berücksichtigung folgender Prämissen neu zu fassen:
1.
Ziel ist die
Schaffung von 6.000 neuen Wohnungen pro Jahr. Davon sollen 2.000 öffentlich
gefördert sein.
2.
Für den Zeitraum
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2022 ist daher ein Wohnungsbaufonds in Höhe von
500 Millionen Euro aufzulegen, d.h. 100 Millionen Euro pro Jahr.
Aufgaben des Wohnungsbaufonds sind folgende:
a) Sicherung einer kommunalen Förderung für
Neubauwohnungen und Wohnungen im Bestand bei nicht ausreichender
Landesförderung durch Darlehen und Zuschussgewährung für Tilgungsnachlässe
entsprechend den Konditionen der Landesförderung;
b) zusätzliche kommunale Darlehensförderung;
c) Subventionierung des Erwerbs nichtstädtischer
Grundstücke durch Investoren, verbunden mit der Verpflichtung zur Errichtung
öffentlich geförderter Wohnungen. Die bisherigen Förderbedingungen sind dabei
so zu verbessern (z.B. Erhöhung des Zuschusses), dass dieser Förderbestandteil
effektiver greift;
d) Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen bei
Bestandsmietwohnungen. Die bisherigen Förderbedingungen sind dabei so zu
verbessern, dass dieser Förderbestandteil greift. Die Verwaltung wird zudem
beauftragt, den Ankauf von Miet- und Belegungsbindungen aktiv anzugehen;
e) Preisrabattierungen von z.B. 20 % bei Verkäufen
städtischer Grundstücke oder
Erbbaurechtsbestellungen an diesen unter der Auflage der Schaffung öffentlich
geförderten und/oder preisgedämpften (bis zu 10 €/m² Kaltmiete) Mietwohnraums;
f) Gestellung zusätzlicher kommunaler Bürgschaften für
die kommunalen Wohnungsbauunternehmen und Entwicklungsgesellschaften;
g) Kapital- oder Grundstückszuführungen an städtische
Wohnungsbau- und Entwicklungsgesellschaften, um diese in die Lage zu versetzen,
noch mehr Wohnungen als aktuell zu bauen;
h) sonstiger Erwerb und Veräußerung von Grundstücken zum
Zwecke des Wohnungsbaus, sofern durch den Mitteleinsatz die jährlichen Ziele
der Wohnraumförderung prognostisch nicht gefährdet werden und der
Liegenschaftsetat nicht auskömmlich ist;
i) ÖPNV-Anschubfinanzierungen bei Wohnungsbauprojekten,
sofern durch den Mitteleinsatz die jährlichen Ziele der Wohnraumförderung
prognostisch nicht gefährdet werden und der Liegenschaftsetat nicht auskömmlich
ist.
Sämtliche in einem Jahr nicht verausgabte Mittel für die
Wohnraumförderung sind zweckgebunden in das nächste Haushaltsjahr zu
übertragen. Jedes Jahr sind haushalterisch neu 100 Millionen Euro
bereitzustellen, so dass der Fonds bis Ende 2022 über mindestens 500 Millionen
Euro verfügt haben wird.
Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Umschichtungen investiver
Mittel aus dem Liegenschaftsetat.
Die Förderbestandteile des Wohnungsbaufonds sind insbesondere bei den
Akteuren des Kölner Wohnungsmarktes aktiv zu bewerben.
3.
Es ist des
Weiteren auf die Landesregierung Nordrhein-Westfalens und die NRW.BANK
einzuwirken, dass die Zielzahl von 2.000 öffentlich geförderten Wohnungen p.a.
in Köln auskömmlich, jedenfalls soweit wie möglich, durch Mittel der
Landesförderung erreicht wird.
4.
Für den Rest des
Haushaltsjahres 2017 ist das zum 31.12.2016 ausgelaufene
Wohnungsbauförderprogramm bis zum 31.12.2017 zu verlängern.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich –gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke- abgelehnt.