Die Mitteilung wurde wegen Sachzusammenhang gemeinsam mit der Beschlussvorlage

10.1       Zentrale Wahrnehmung der Aufgabe "Verpflichtung zu Integrationskursen"

3262/2017

behandelt.

 

Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis und stimmt über die Beschlussvorlage ab.

 

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

1. Der Rat beschließt die Wahrnehmung der neuen Aufgabe „Verpflichtung zur Teilnahme an Integrationskursen“ für den Personenkreis der Bezieher/innen von AsylbL mit positiver Bleibeperspektive durch das Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Ausländerangelegenheiten, Fachbereich Integration.

2. Zur Aufgabenwahrnehmung werden im Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Ausländerangelegenheiten, Fachbereich Integration 4,0 Stellen der Wertigkeit BGr. A 8 Laufbahngruppe 1 LBesG NRW bzw. EGr. E 8 TVöD sowie 1,0 Stelle EG 9b TVöD eingerichtet. Da die Stellenbesetzung vor Inkrafttreten des Stellenplans 2019 notwendig ist, werden verwaltungsinterne Stellenverrechnungen zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.