Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die
Annahme des folgenden geänderten
Beschlussvorschlages:
Der Rat beschließt, Planungen zu einem Neubau
im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Brohler
Str. o.Nr., Gemarkung: Köln-Rondorf, Flur: 51, Flurstücke: 708, 1208, 597 und
1209 aufzunehmen.
Für
den weggefallenen Bolzplatz soll eine Ausgleichsfläche gefunden werden.
Bei
der zukünftigen Belegung der Wohneinheiten sollen ausschließlich geflüchtete
Familien, geflüchtete Alleinerziehende mit Kindern sowie Familien und
Alleinerziehende mit Kindern mit Wohnberechtigungsschein berücksichtigt werden.
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, auf der
Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Fachplaner mit
den Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) zu
beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (z.B. Statik, Vermessung, Boden-
und Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. Die Planungskosten belaufen sich
voraussichtlich auf rund 235.000 € brutto.
Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von
insgesamt 235.000 € stehen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen,
bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5153 die notwendigen Mittel zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis über den veränderten Beschlussvorschlag:
Mehrheitlich - gegen die Stimme der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der SPD-Fraktion - zugestimmt