Beschluss:
Der Rat beauftragt
die Verwaltung, die Ortsdurchfahrtsgrenze auf der Siegburger Straße (L82) in
Köln-Poll aus Gründen der ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Durchführung der
Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen nach § 5 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz (StrWG
NRW) von NK 5007082E in Richtung NK 5008036A (von Station Km 0,270 bis Station
0,244) zu verschieben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen.