Sitzung: 30.01.2018 BV7/0034/2018
Herr Stadtdirektor Dr. Keller erläutert die Vorlage „Zielbild 2020“:
Er führt aus, dass der Ordnungsdienst (OD) aufgrund der
veränderten und steigenden Anforderungen ertüchtigt werden muss. Dies betrifft
sowohl die Personalstärke, die Ausbildung und auch die Ausrüstung und
Arbeitszeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Diese Modernisierung ist ein längerer Prozess, der in den nächsten Jahren durchgeführt werden soll. Die Stadt Köln als Arbeitgeberin muss ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine adäquate Ausstattung zur Verfügung stellen. Dies ist in einigen Feldern in den letzten Jahren nicht optimal passiert und soll jetzt umfänglich mit dem vorliegenden Papier angegangen werden.
Die wichtigsten Ziele sind
- Neues Personal gewinnen,
- Bestehendes Personal erhalten,
- Ordnungsbehördliche Präsenz in den Bezirken stärken,
- Einsatzzeiten ausweiten,
- Servicetelefon zur Leitzentrale für den Ordnungsdienst ausbauen,
- Funkverkehr verbessern,
- Verbesserung der persönlichen Schutzausrüstung,
- Erhöhung der Mobilität des Ordnungsdienstes.
Bei der Betrachtung der Ziele im Detail sollen die täglichen Präsenzzeiten durch eine Erhöhung des Personalstamms gesichert werden. Besonders zu den Hochbelastungszeiten soll der Ordnungsdienst gestärkt werden. Dies beinhaltet mehr Schichten an Wochenenden sowie eine Stärkung der Ordnungspartnerschaften (vor allem mit der Polizei als Doppelstreife). Dazu soll der Ordnungsdienst von 176,5 auf 303,5 Stellen anwachsen, sofern der Rat die entsprechenden Stellenpläne verabschiedet. Dies würde das Verhältnis Ordnungskräfte zu Einwohnerinnen und Einwohnern von 1:10000 auf einen Wert von 1: 3300 verbessern. Zudem ist geplant, den neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sukzessive auch eine Verwaltungsausbildung mit Schwerpunkt öffentliche Sicherheit und Ordnung anzubieten. Dies soll nicht nur eine höhere Qualität „auf der Straße“ zur Folge haben, sondern auch dem Umstand Rechnung tragen, dass nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit steigendem Lebensalter den ständigen Außendienst bewältigen können.. Daher bedarf es einer attraktiven Perspektive auch in der Kernverwaltung.
Mit dem neuen Konzept soll erreicht werden, dass täglich in der Zeit von 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr mindestens ein Team von zwei Kräften des OD dem jeweiligen Bezirk zur Verfügung steht. Derzeit besteht der Bezirksordnungsdienst aus drei Stellen je Bezirk, die zu den üblichen Bürozeiten arbeiten. Zudem üben diese Kräfte nicht die eigentlich beabsichtigten Tätigkeiten aus, sondern sind mit bis zu 95% der Arbeitszeit mit der Ermittlung von Kfz-Haltern bzw. Personenermittlungen beschäftigt. Diese Tätigkeiten sollen künftig vom neu zu gründenden Amt für Bürgerdienste wahrgenommen werden. Das ist keine Zentralisierung in dem Sinne, dass künftig die konkreten Einsätze in den Bezirken aus der Zentrale heraus gesteuert werden soll, sondern es soll einzig sichergestellt werden, dass ausgebildete OD Kräfte dem jeweiligen Bezirk jeden Tag verlässlich ihren Dienst verrichten. Zusätzlich wird zugesagt, dass die Einsatzschwerpunkte den Bürgeramtsleitungen festgelegt werden. Die Steuerung des Einsatzes erfolgt somit aus den Bezirken heraus und wird auch zusätzlich mit jährlichen Vereinbarungen gefestigt. Hierzu sind im neuen Plan 36 neue Stellen vorgesehen.
Die Zentrale unter der 0221 221 32000 soll auch durch eine technische Oprimierung gestärkt und dadurch die Probleme mit der Erreichbarkeit behoben werden. Die Stellen werden von 9 auf 18 verdoppelt.
Auch die persönliche Schutzausrüstung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort soll erweitert werden, auch um der gestiegenen Aggressions- und Gewaltbereitschaft gegen den OD zu begegnen. Hierzu stehen zwei Maßnahmen im Focus.
Zum einen soll ein Teleskop-Abwehrstock angeschafft werden, eine Waffe zur Selbstverteidigung und Abwehr. Weiterhin soll ein leistungsfähigeres Pfefferspray angeschafft werden, das über Distanzen von 5 – 6 m einsetzbar ist.
Zur Steigerung der Mobilität sollen neben 26 PKW auch 20 neue E-Bikes angeschafft werden.
Herr Marx (CDU): Das Vorhaben, den OD zu stärken und aufzustocken wird unterstützt und begrüßt, jedoch die Organisation und der Aufbau des OD muss diskutiert werden. Für die CDU Fraktion ist im Papier zum Zielbild erkennbar, dass eine weitere Zentralisierung stattfindet und die Dezentralisierung komplett aufgegeben wird. Dies ist mit einer Stärkung der Bezirke nicht vereinbar und beinhaltet auch das Instrument des OD, das den Bürgerämtern nicht aus der Hand genommen werden darf.
Zwei Teams mit je zwei Kräften hält die CDU Fraktion für nicht ausreichend bei 100.000 Einwohnern im Stadtbezirk. Er sieht eine starke Konzentration der Kräfte in der Innenstadt zu Lasten der Bezirke.
Herr Dr. Bujanowski (SPD): Auch wenn bei den meisten Zielen Einigkeit besteht, gibt es Zielkonflikte. Eine Frage ist: Wo werden die Kräfte eingesetzt. Die vielen Großveranstaltungen von Silvester bis Kölner Lichter können dazu führen, dass die Belange in der Kölner City vorrangig behandelt werden und die Porzer Anforderungen in den Zeiten nicht berücksichtigt werden können.
Die Organisation ist ein zweiter Konflikt. Wenn die Überstunden aus den Großveranstaltungen in den Bezirken abgebaut werden, haben wieder die Bezirke das Nachsehen bei der Zentralisierung.
Aus diesen und anderen Gründen ist die Zentralisierung hier nicht hilfreich, sondern eine weitere Dezentralisierung.
Herr Redlin (Grüne): Der Antrag der Grünen verlangt eine Beschlussvorlage und nicht nur eine Mitteilung, da im Protokoll keine Niederschrift der Wortbeiträge vorgesehen ist. Nach §5 GeschO hat die Bezirksvertretung ein Anhörungsrecht. Der Diskussionsverlauf in der BV wird für den AVR und auch die Historie nicht festgehalten, weil die Geschäftsordnung das nicht vorsieht. Es wäre kein Hindernis gewesen, hier eine Beschlussvorlage anstatt einer Mitteilung vorzulegen, die einen solchen Zweck erfüllt hätte.
Inhaltlich sind mit 36 Stellen keine Überstunden, Feiertage etc. abgedeckt. Durch die reine Flächengröße des Stadtbezirksgebietes ist keine schnelle Reaktion gewährleistet. Es reicht nicht, nur die Bezirke zu stärken, sondern es muss eine Stärkung der Bezirksvertretung und der Bezirksbürgerämter müssen gestärkt werden.
Frau Wilden (Pro Köln): Wichtig ist nicht nur die Präsenz vor Ort, sondern dass das Personal auch die zur Verfügung stehenden Mittel anwendet.
Herr Dr. Keller: Die Frage, ob 36 Stellen ausreichend sind, kann man gerne diskutieren. Der derzeitige Bezirksordnungsdienst ist zu 90-95% mit Tätigkeiten befasst, die auch in Zukunft weiter wahrgenommen werden (Einwohnerermittlungen etc.), so dass es demnach eigentlich sieben Stellen im Bezirk sind. Urlaubs- und Krankheitszeiten sollen so ausgeglichen werden, dass garantiert immer vier Kräfte im Bezirk sind. Ein Ausbau ist nicht ausgeschlossen. Ein zentraler Einsatz im Bedarfsfall ist zwar nicht ausgeschlossen, aber auch dies ist keine Neuerung des Zielbildes 2020 sondern war auch bisher schon so.
Der Antrag unter TOP 8.5 ist so nicht korrekt. Es handelt sich nicht um eine Abgrenzung zwischen BV und Ratsgremien, sondern alles, was im Zielbild steht, sind Gegenstände der Organisationshoheit der Oberbürgermeisterin und damit eine reine Verwaltungsangelegenheit. Insoweit ist nicht nur die Bezirksvertretung nicht zuständig, sondern auch die Ratsgremien sind nicht gefordert, Beschlüsse zu fassen. Auch dort gibt es „nur“ Mitteilungen. Es geht um Organisationsfragen der Stadtverwaltung, in denen das politische Gremium kein Beschlussrecht hat.
Es ist nicht verständlich, wieso ein formuliertes Meinungsbild nicht im Protokoll erscheinen und auch dem AVR mitgeteilt werden kann. Es bleibt aber dabei, dass auch der AVR hier kein Beschlussrecht hat. Die Rollenverteilung zwischen Rat/ BV und Verwaltung sollte so respektiert werden, wie die Gemeindeordnung sie vorsieht. Die Prüffrage ist nicht „ist das bezirklich oder nicht“, sondern „ist das Teil der Organisationsgewalt der unmittelbar demokratisch legitimierten Oberbürgermeisterin oder ist es Gegenstand politischer Beschlussfassung.“ Letzteres ist es eindeutig nicht.
Frau Stiller (CDU): Handelt es sich um Stellen oder Personen? Sind die Verträge befristet? Welche Konditionen werden angeboten?
Frau Pischke (Grüne): Gibt es Kampftraining zur Abwehr? Ist das in der Vorlage erwähnte „Münchener Konzept“ schon ausgewertet und bekommen wir die?
Herr Weitzel (SPD): Erschwert die Ausbildung die Personalgewinnung im geplanten Zeitrahmen? Wie realistisch ist nach jahrzehntelanger Tätigkeit im Außendienst ein qualifizierter Einsatz in der Verwaltung? Wie ist die Schulung für die Abwehrgegenstände geplant? In Porz wohnen 10% der Kölner Bevölkerung, wieso stehen nicht 10% des Ordnungsdienstes für Porz zur Verfügung?
Herr Dr. Keller: Die Zahl der Kräfte mathematisch auf die Zahl der Einwohner zu rechnen, wird den Anforderungen nicht gerecht. Natürlich ist die Kölner Innenstadt der Schwerpunkt, an dem sich orientiert wird. Die Verwaltungsausbildung wird zwar die Personalgewinnung nicht erschweren, aber sie braucht viel Zeit und ist demnach ein langfristiges Projekt. Hier ist ein Zielzustand nicht vor fünf bis sieben Jahren zu erwarten. Die rechtlichen Kenntnisse der Verwaltungsausbildung werden sowohl im Außendienst als auch im Innendienst benötigt, dies beinhaltet auch regelmäßige Fortbildung.
Es werden zudem Angebote in Selbstverteidigungstechniken gemacht. Auch im Wissen, dass es hier Grenzen gibt, bei denen Hilfsmittel benötigt werden. Das Münchener Konzept ist noch nicht ausgewertet, aber hierzu wird es noch einen Bericht geben.
Die Stellen werden unbefristet sein, es handelt sich um 303 Vollzeitstellen. Die Personalgewinnung in dem genannten Zeitrahmen ist möglich aber ehrgeizig.
Frau Bastian (FDP): Es bedarf hier nicht nur einer Mitteilung an die Bezirksvertretungen, sondern auch weitergehender Entscheidungen. Ist geprüft worden, dass es nicht nur Verwaltungsreform benannt wird, sondern ob die BV nicht doch Rechte haben? Wenn es um Gelder geht, wie bei mehr Kräften, ist das schon auch eine Aufgabe, der BV. Ist mal überlegt worden, private Sicherheitsdienste einzuschalten?
Herr Tempel (SPD): Für tägliche Präsenz vor Ort an 365 Tagen sind rein rechnerisch sieben Personen nötig. Durch die Einsätze in der Innenstadt ergibt das ca. 10 Personen für Porz, damit durchgängig zwei Personen haben. Ohne Innenstadt sind das schon 80 Kräfte. Sind die Kräfte immer die gleichen, oder werden die ausgetauscht?
Herr Redlin (Grüne): Der Antrag wird aufrecht erhalten. Es sollen die Rechte der Oberbürgermeisterin nicht angetastet werden, aber so große Schritte schlagen sich auch im Haushalt nieder, zu dem die BV angehört wurde. Hier stehen der BV konkrete Anhörungsrechte zu. Die Geschäftsordnung lässt es nicht zu, dass hier Diskussionen niedergeschrieben werden.
Inhaltlich wird viel über die großen Probleme in der Innenstadt geredet, dabei gibt es auch in Porz große Probleme, wie verschiedenen Schießereien in der letzten Zeit.
Herr Becker (Bürgeramt): Selbstverständlich wird ein umfassendes Protokoll gefertigt, das den Diskussionsverlauf darlegt, gefertigt.
Herr Weitzel (SPD): Die Frage nach den 10% in Porz hängt unmittelbar mit der Frage zusammen, ob man den OD dezentral oder zentral organisiert. Wenn man ihn dezentral organisiert, kann man durchaus die 30 Leute nach Porz setzen und bei Bedarf nach Köln ausleihen.
Herr Dr- Keller: Für Schießereien ist der OD weder in Porz noch in der Innenstadt zuständig, sondern das ist die Aufgabe der Polizei.
An den Wochenenden wird es keinen Zweischicht-Betrieb geben, sondern Stundenkontingente bei Bedarf. Auch bei Großlagen in der Innenstadt wird die Lage im Bezirk vor Ort auch genau betrachtet.
Es werden nicht immer die gleichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein, aber sie werden alle bezirklich kompetent sein.
Private Sicherheitsdienste werden nur dann benötigt, wenn es zwingend notwendig ist, wie an Karneval oder Silvester. Originär behördliche Tätigkeiten werden nicht an Private verlagert.
Auf die Bemerkungen zu Geld und Personal bezogen: Hier beschließt der Rat einen Haushalt und einen Stellenplan. Innerhalb dieser Pläne sieht die Gemeindeordnung vor, dass organisatorische Fragen von der Oberbürgermeisterin als ihr originäres, alleiniges Recht entschieden werden können. Ihr Recht der Steuerung können Sie über den Einsatz von Ressourcen über Haushalt und Stellenplan wahrnehmen. Sie können auch politische Ziele formulieren, dann muss die Verwaltung schauen, wie sie diese mit den Ressourcen abbilden kann. Davon nicht berührt ist jedoch die Verwaltungsorganisation und an diesen rechtlichen Rahmen sollte man sich auch halten.
Sollte der Antrag unter TOP 8.5 mehrheitlich beschlossen werden, muss geprüft werden, ob er beanstandet werden muss. Die Kompetenzordnung zwischen den politischen Gremien und der Verwaltung ist klar geregelt und aus meiner Sicht Eindeutig. Sie können nicht ein Beschlussrecht für sich einfordern, das auch die Ratsgremien an dieser Stelle nicht haben.
Frau Pischke (Grüne): Einer der Gründe für den Antrag war, dass die Diskussion auch protokolliert wird.