I.
Abstimmung über
den mündlichen Änderungsantrag der SPD-Fraktion entsprechend des Beschlusses in
der Fassung des Bauausschusses:
Beschluss:
Der Rat beschließt,
Planungen zu einem Neubau im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem
städtischen Grundstück Brohler Str. o.Nr., Gemarkung: Köln-Rondorf, Flur: 51,
Flurstücke: 708, 1208, 597 und 1209 aufzunehmen.
Der Rat ermächtigt die
Verwaltung, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI) Fachplaner mit den Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung,
Vorplanung, Entwurfsplanung) zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen
(z.B. Statik, Vermessung, Boden- und Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. Die
Planungskosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 235.000 € brutto.
Zur Finanzierung der erforderlichen investiven
Auszahlungen in Höhe von insgesamt 235.000 € stehen für das Haushaltsjahr
2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen,
bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5153 die notwendigen Mittel zur Verfügung.
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen
stimmt der Vorlage unter der Maßgabe zu, dass eine Ausgleichsfläche für den
weggefallenen Bolzplatz gefunden wird.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke. bei
Stimmenthaltung der Gruppen BUNT und GUT sowie der Stimme von Frau
Oberbürgermeisterin Reker abgelehnt.
II.
Abstimmung über
die Vorlage (Fassung Finanzausschuss 05.02.2018)
Beschluss:
Der Rat beschließt,
Planungen zu einem Neubau im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem
städtischen Grundstück Brohler Str. o.Nr., Gemarkung: Köln-Rondorf, Flur: 51,
Flurstücke: 708, 1208, 597 und 1209 aufzunehmen.
Für den weggefallenen Bolzplatz soll eine
Ausgleichsfläche gefunden werden.
Bei der zukünftigen Belegung der Wohneinheiten sollen
ausschließlich geflüchtete Familien, geflüchtete Alleinerziehende mit Kindern
sowie Familien und Alleinstehenden mit Wohnberechtigungsschein berücksichtigt
werden.
Der Rat ermächtigt die
Verwaltung, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI) Fachplaner mit den Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung,
Vorplanung, Entwurfsplanung) zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen
(z.B. Statik, Vermessung, Boden- und Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. Die
Planungskosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 235.000 € brutto.
Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 235.000 € stehen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5153 die notwendigen Mittel zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Gruppe pro Köln
sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke., der Gruppe BUNT und der
Stimme von Frau Oberbürgermeisterin Reker zugestimmt.