I.       Abstimmung über den mündlichen Änderungsantrag der SPD-Fraktion entsprechend des Beschlusses in der Fassung des Bauausschusses:

Beschluss:

Der Rat beschließt, Planungen zu einem Neubau im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Brohler Str. o.Nr., Gemarkung: Köln-Rondorf, Flur: 51, Flurstücke: 708, 1208, 597 und 1209 aufzunehmen.

Der Rat ermächtigt die Verwaltung, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Fachplaner mit den Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (z.B. Statik, Vermessung, Boden- und Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. Die Planungskosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 235.000 € brutto.

Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 235.000 € stehen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5153 die notwendigen Mittel zur Verfügung.

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen stimmt der Vorlage unter der Maßgabe zu, dass eine Ausgleichsfläche für den weggefallenen Bolzplatz gefunden wird.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke. bei Stimmenthaltung der Gruppen BUNT und GUT sowie der Stimme von Frau Oberbürgermeisterin Reker abgelehnt.

 

II.         Abstimmung über die Vorlage (Fassung Finanzausschuss 05.02.2018)

Beschluss:

Der Rat beschließt, Planungen zu einem Neubau im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Brohler Str. o.Nr., Gemarkung: Köln-Rondorf, Flur: 51, Flurstücke: 708, 1208, 597 und 1209 aufzunehmen.

Für den weggefallenen Bolzplatz soll eine Ausgleichsfläche gefunden werden.

Bei der zukünftigen Belegung der Wohneinheiten sollen ausschließlich geflüchtete Familien, geflüchtete Alleinerziehende mit Kindern sowie Familien und Alleinstehenden mit Wohnberechtigungsschein berücksichtigt werden.

Der Rat ermächtigt die Verwaltung, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Fachplaner mit den Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (z.B. Statik, Vermessung, Boden- und Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. Die Planungskosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 235.000 € brutto.

Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 235.000 € stehen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5153 die notwendigen Mittel zur Verfügung.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Gruppe pro Köln sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke., der Gruppe BUNT und der Stimme von Frau Oberbürgermeisterin Reker zugestimmt.