Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Köln bekräftigt, den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Luftreinhaltung als höchste Priorität zu behandeln.
  2. Der Rat nimmt die Ergebnisse und Maßnahmenvorschläge des sog. „Runden Tisches Luftreinhaltung“ im Hinblick auf die Grenzwerte für Stickoxid zur Kenntnis. Diese sind im Rahmen weiterer Untersuchungen zu präzisieren und priorisieren. Kurzfristige Maßnahmen sind möglichst als vom Bund geförderte „Sofortmaßnahmen Saubere Luft 2017 – 2020“ umzusetzen, um Verkehrseinschränkungen zu vermeiden. Die Verwaltung wird mit Erstellung des zugehörigen Masterplanes beauftragt.

3.   Der Rat beschließt, den Maßnahmenkatalog des Runden Tisches, zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Bezirksregierung Köln mit folgenden Maßgaben einzuspeisen; dabei behält sich der Rat vor, diesen Katalog aufgrund der Beratungsergebnisse der Bezirksvertretungen zu ergänzen bzw. abzuändern:

3.a Der Rat bekräftigt, dass vor allem Maßnahmen, die kurzfristig umsetzbar sind und eine signifikante Wirksamkeit zur Verringerung der Luftschadstoffe haben, höchste Priorität haben sollen.

§  Die Einführung der sogenannten „Blauen Plakette“, die nur  Dieselfahrzeugen mit niedrigem Schadstoffausstoß die Einfahrt in die Umweltzone gestattet.

Maßnahmen, die unspezifizierte Fahrverbote vorsehen, werden nicht weiter verfolgt. (MaßnNr. 2 und 41)

 

§  Die ÖPNV-Maßnahmen, die bereits im ÖPNV-Bedarfsplan mit Vordringlichem Bedarf gemeldet sind, erhalten höchste Priorität ( Verlängerung der Linie 7 in Porz-Zündorf bis zur Ranzeler Straße (MaßnNr. 46), Ausbau und Förderung des ÖPNV Stadtbahnanbindung Neubrück (MaßnNr. 56), ÖPNV Köln-Weiden West – Köln-Widdersdorf (MaßnNr. 56), Rechtsrheinische Gürtelverlängerung von Bf Mülheim nach Ostheim und Frankfurter Straße; Verknüpfung S 13, RB 25 mit Stadtbahnlinie 13 (MaßnNr. 50)

 

§  Zudem sollen die geplanten Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4 und 13 sowie die Weiterentwicklung der Busangebote (strukturelle Erweiterungen, Interimsbuslinien, Umstellung der Busflotte auf alternative Antriebe) ergänzt und der Ratsbeschluss zur Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes (AN/1589/2017; 14.11.2017) beschleunigt umgesetzt werden.

 

§  Vorrangiger Einsatz von KVB-Bussen mit Elektro- oder alternativem Antrieb auf Strecken mit hoher Schadstoffkonzentration, wie z.B. Clevischer Ring, Aachener Straße und Luxemburger Str.

 

§  Mobilitätsstationen an Bahnhöfen und Umstiegsknotenpunkten (MaßnNr. 17)

 

§  Die Umsetzung des LKW-Führungskonzepts für das gesamte Stadtgebiet sowie eines Transitverbots für LKW für die Innenstadt mit Ausnahme des Ziel- und Quellverkehrs im Innenstadtbereich. Emissionsarme bzw. emissionsfreie Lieferverkehre (E-Mobilität oder alternative Antriebe) sollen gefördert werden. (MaßnNr. 8 und 35)

 

§  Die Steuerung des Reisebusverkehrs im Stadtbereich einschließlich der beschleunigten Umsetzung einer alternativen Anlaufstelle für den Touristenbusverkehr anstatt der Komödienstraße. (MaßnNr. 27)

 

§  An ausgewählten Zufahrtsstraßen, wo es umweltpolitisch und verkehrlich sinnvoll ist,  werden Pförtnerampeln und umweltsensitive Ampelschaltungen eingerichtet; ausreichender Rückstauraum und keine Wohnbebauung sind Voraussetzungen. (MaßnNr. 11 und 18)

 

§  Integrierte, internetbasierte Verkehrsleitsysteme sowie ein modernisiertes Ampelsystem (Lichtsignalanlagen) fördern den individuellen Mobilitätsmix und den Verkehrsfluss. Der Verkehrsfluss für den motorisierten Individualverkehr (MIV) soll auf den Hauptverkehrsachsen optimiert werden, während er in den Wohngebieten reduziert werden soll, weshalb das Vorbehaltsnetz überprüft werden muss. (anstelle von MaßnNr. 5, 7, 15, 20, 25 und 38)

 

§  Prüfung eines Tempolimits für den Schiffsverkehr auf dem Rhein

Zwecks Reduzierung der Luftschadstoffbelastung wird die Verwaltung beauftragt, sich beim Wasser- und Schifffahrtsamt Köln sowie weiteren zuständigen Stellen auf Landes-, Bundes und EU-Ebene für ein Tempolimit auf dem Rhein einzusetzen.

 

§  Förderung emissionsarmer bzw. emissionsfreier Lieferverkehr-Mikrodepots (MaßnNr. 34). In der Kölner Innenstadt sollen möglichst alle Lieferverkehre im Rahmen eines City-Logistikkonzepts durch emissionsarme bzw. emissionsfreie Transportdienstleistungen erfolgen.

3.b Maßnahmen, die mittel- und langfristig umsetzbar sind:

§  Bei Siedlungskonzepten (Neuplanung und Bestand) sind die Ansiedelung von CarSharing und die Errichtung von Parkhäusern am Siedlungsrand zu fördern (anstelle von MaßnNr. 39, 43 und 47).

 

3.c Folgende Maßnahmen werden nicht weiter verfolgt:

§  Einführung einer City.Maut (MaßnNr. 45 und 48)

§  Einsatz von Baustoffen, die Stickoxide umwandeln; (MaßnNr. 12)

 

3.d Die Verwaltung wird beauftragt, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Stadt Köln, wie sie in Anlage 6 dargestellt werden und im Rahmen von § 47 BImschG vorgesehen sind, zu gewährleisten.

3.e  Der Rat empfiehlt der Verwaltung als Bestandteil des Dezernates VIII ein neues Amt für „Fuß- und Radverkehr“ einzurichten. Die Verwaltung soll bei der geplanten Neuaufstellung des Dezernates VIII eine angemessene personelle und sachliche Ressourcenausstattung gewährleisten (Hpl und Stellenplan).

4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für den Fall der Einführung einer Blauen Plakette durch den Bund oder der Bestätigung der Rechtmäßigkeit von vergleichbaren Maßnahmen durch das Bundesverwaltungsgericht einen Entwurf für eine entsprechende Anpassung der bestehenden Umweltzone zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen. Ein derart beschlossener Vorschlag soll sodann in den Prozess der Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Bezirksregierung Köln eingebracht werden.


Abstimmungsergebnis über die Verwaltungsvorlage in der so geänderten Fassung:

Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, der Gruppe GUT, sowie der Stimme der Oberbürgermeisterin bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.

_____________
Anmerkung:
Vor Eintritt in die Tagesordnung sind von den Antragstellern folgende Anträge zurückgezogen worden:

Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.
AN/0069/2018

Änderungsantrag der Gruppe GUT
AN/0163/2018