Beschluss:
- Der Rat der Stadt Köln bekräftigt, den Schutz der
Gesundheit der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Luftreinhaltung als höchste Priorität zu behandeln.
- Der Rat
nimmt die Ergebnisse und Maßnahmenvorschläge des sog. „Runden Tisches
Luftreinhaltung“ im Hinblick auf die Grenzwerte für Stickoxid zur
Kenntnis. Diese sind im Rahmen weiterer Untersuchungen zu präzisieren und
priorisieren. Kurzfristige Maßnahmen sind möglichst als vom Bund
geförderte „Sofortmaßnahmen Saubere Luft 2017 – 2020“ umzusetzen, um
Verkehrseinschränkungen zu vermeiden. Die Verwaltung wird mit Erstellung
des zugehörigen Masterplanes beauftragt.
3. Der
Rat beschließt, den Maßnahmenkatalog des Runden Tisches, zur Fortschreibung des
Luftreinhalteplans der Bezirksregierung Köln mit folgenden Maßgaben einzuspeisen; dabei behält sich der Rat vor, diesen Katalog aufgrund der
Beratungsergebnisse der Bezirksvertretungen zu ergänzen bzw. abzuändern:
3.a Der Rat
bekräftigt, dass vor allem Maßnahmen, die kurzfristig umsetzbar sind und eine
signifikante Wirksamkeit zur Verringerung der Luftschadstoffe haben, höchste Priorität
haben sollen.
§ Die Einführung der sogenannten „Blauen Plakette“, die
nur Dieselfahrzeugen mit niedrigem
Schadstoffausstoß die Einfahrt in die Umweltzone gestattet.
Maßnahmen,
die unspezifizierte Fahrverbote vorsehen, werden nicht weiter verfolgt.
(MaßnNr. 2 und 41)
§ Die ÖPNV-Maßnahmen, die bereits im ÖPNV-Bedarfsplan mit
Vordringlichem Bedarf gemeldet sind, erhalten höchste Priorität ( Verlängerung
der Linie 7 in Porz-Zündorf bis zur Ranzeler Straße (MaßnNr. 46), Ausbau und
Förderung des ÖPNV Stadtbahnanbindung Neubrück (MaßnNr. 56), ÖPNV Köln-Weiden
West – Köln-Widdersdorf (MaßnNr. 56), Rechtsrheinische Gürtelverlängerung von
Bf Mülheim nach Ostheim und Frankfurter Straße; Verknüpfung S 13, RB 25 mit
Stadtbahnlinie 13 (MaßnNr. 50)
§ Zudem sollen die geplanten Kapazitätserweiterungen auf den
Linien 4 und 13 sowie die Weiterentwicklung der Busangebote (strukturelle
Erweiterungen, Interimsbuslinien, Umstellung der Busflotte auf alternative
Antriebe) ergänzt und der Ratsbeschluss zur Stärkung und Ausweitung des
KVB-Busnetzes (AN/1589/2017; 14.11.2017) beschleunigt umgesetzt werden.
§ Vorrangiger Einsatz von KVB-Bussen mit Elektro- oder
alternativem Antrieb auf Strecken mit hoher Schadstoffkonzentration, wie z.B.
Clevischer Ring, Aachener Straße und Luxemburger Str.
§ Mobilitätsstationen an Bahnhöfen und Umstiegsknotenpunkten
(MaßnNr. 17)
§ Die Umsetzung des LKW-Führungskonzepts für das gesamte
Stadtgebiet sowie eines Transitverbots für LKW für die Innenstadt mit Ausnahme
des Ziel- und Quellverkehrs im Innenstadtbereich. Emissionsarme bzw.
emissionsfreie Lieferverkehre (E-Mobilität oder alternative Antriebe) sollen
gefördert werden. (MaßnNr. 8 und 35)
§ Die Steuerung des Reisebusverkehrs im Stadtbereich
einschließlich der beschleunigten Umsetzung einer alternativen Anlaufstelle für
den Touristenbusverkehr anstatt der Komödienstraße. (MaßnNr. 27)
§ An ausgewählten Zufahrtsstraßen, wo es umweltpolitisch und
verkehrlich sinnvoll ist, werden Pförtnerampeln
und umweltsensitive Ampelschaltungen eingerichtet; ausreichender Rückstauraum
und keine Wohnbebauung sind Voraussetzungen. (MaßnNr. 11 und 18)
§ Integrierte, internetbasierte Verkehrsleitsysteme sowie ein
modernisiertes Ampelsystem (Lichtsignalanlagen) fördern den individuellen
Mobilitätsmix und den Verkehrsfluss. Der Verkehrsfluss für den motorisierten
Individualverkehr (MIV) soll auf den Hauptverkehrsachsen optimiert werden,
während er in den Wohngebieten reduziert werden soll, weshalb das Vorbehaltsnetz
überprüft werden muss. (anstelle von MaßnNr. 5, 7, 15, 20, 25 und 38)
§ Prüfung eines Tempolimits für den
Schiffsverkehr auf dem Rhein
Zwecks
Reduzierung der Luftschadstoffbelastung wird die Verwaltung beauftragt, sich
beim Wasser- und Schifffahrtsamt Köln sowie weiteren zuständigen Stellen auf
Landes-, Bundes und EU-Ebene für ein Tempolimit auf dem Rhein einzusetzen.
§ Förderung
emissionsarmer bzw. emissionsfreier Lieferverkehr-Mikrodepots (MaßnNr. 34). In der Kölner Innenstadt sollen
möglichst alle Lieferverkehre im
Rahmen eines City-Logistikkonzepts durch emissionsarme bzw. emissionsfreie Transportdienstleistungen
erfolgen.
3.b Maßnahmen,
die mittel- und langfristig umsetzbar sind:
§ Bei Siedlungskonzepten (Neuplanung und Bestand) sind die
Ansiedelung von CarSharing und die Errichtung von Parkhäusern am Siedlungsrand
zu fördern (anstelle von MaßnNr. 39, 43 und 47).
3.c Folgende
Maßnahmen werden nicht weiter verfolgt:
§ Einführung einer City.Maut (MaßnNr. 45 und 48)
§ Einsatz von Baustoffen, die Stickoxide umwandeln; (MaßnNr.
12)
3.d Die Verwaltung wird beauftragt, die
Mitwirkungsmöglichkeiten der Stadt Köln, wie sie in Anlage 6 dargestellt werden
und im Rahmen von § 47 BImschG vorgesehen sind, zu gewährleisten.
3.e Der Rat empfiehlt der Verwaltung als Bestandteil des
Dezernates VIII ein neues Amt für „Fuß- und Radverkehr“ einzurichten. Die
Verwaltung soll bei der geplanten Neuaufstellung des Dezernates VIII eine
angemessene personelle und sachliche Ressourcenausstattung gewährleisten (Hpl
und Stellenplan).
4. Der
Rat beauftragt die Verwaltung, für den Fall der Einführung einer Blauen
Plakette durch den Bund oder der Bestätigung der Rechtmäßigkeit von
vergleichbaren Maßnahmen durch das Bundesverwaltungsgericht einen Entwurf für
eine entsprechende Anpassung der bestehenden Umweltzone zur erneuten Beschlussfassung
vorzulegen. Ein derart beschlossener Vorschlag soll sodann in den Prozess der
Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Bezirksregierung Köln eingebracht
werden.
Abstimmungsergebnis über die
Verwaltungsvorlage in der so geänderten Fassung:
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU,
Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, der Gruppe GUT, sowie der Stimme der
Oberbürgermeisterin bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.
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Anmerkung:
Vor Eintritt in die Tagesordnung sind von den Antragstellern folgende
Anträge zurückgezogen worden:
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.
AN/0069/2018
Änderungsantrag der Gruppe GUT
AN/0163/2018