Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat beschließt –
vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – im Teilplan
0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für den
Zeitraum vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 dem Festival Sommerblut eine
Institutionelle Förderung in Höhe von jährlich 50.000 Euro zu gewährleisten:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt