Beschluss (geändert / wie Anlage 3):

Der Rat beschließt auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 über die Verwendung der Haushaltsmittel 2018 in Höhe von 420.000 € gemäß Anlage 2, zunächst jedoch mit Ausnahme der Förderung für das IK-Zentrum Atlant e.V.

Der im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferleistungen veranschlagte Aufwandsbetrag in Höhe von insgesamt 446.000 € setzt sich zusammen aus

·         396.000 € laufende Mittel aus der laufenden Förderung der Interkulturellen Zentren

·         zuzüglich 50.000 € aus dem in 2015 eingerichteten „Integrationsbudget“ (VorlageNr. 2288/2015)

und ist in voller Höhe für die Förderung der Interkulturellen Zentren vorgesehen.

Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der derzeit nicht zur Förderung vorgesehenen Mittel in Höhe von 26.000 € zuzüglich des Förderbetrages über 18.000 €, der für Atlant e.V. vorgesehen war, eine Beschlussvorlage zur Verwendung dieser Mittel vorzulegen.
Hierbei sollen neben neu anerkannte Zentren, die den Kriterien der Förderrichtlinie in besonderem Maß entsprechen, auch noch nicht abschließend bearbeitete Anträge auf Höherstufung von bisher bereits geförderten Zentren berücksichtigt werden.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.