Beschluss
(geändert / wie Anlage 3):
Der Rat beschließt auf der Grundlage der
Haushaltssatzung für das Jahr 2018 über die Verwendung der Haushaltsmittel 2018
in Höhe von 420.000 € gemäß Anlage 2, zunächst
jedoch mit Ausnahme der
Förderung für das IK-Zentrum Atlant e.V.
Der im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige
Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferleistungen
veranschlagte Aufwandsbetrag in Höhe von insgesamt 446.000 € setzt sich
zusammen aus
·
396.000 € laufende Mittel aus der laufenden Förderung
der Interkulturellen Zentren
·
zuzüglich 50.000 € aus dem in 2015 eingerichteten
„Integrationsbudget“ (VorlageNr. 2288/2015)
und ist in voller Höhe für die Förderung der
Interkulturellen Zentren vorgesehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der derzeit
nicht zur Förderung vorgesehenen Mittel in Höhe von 26.000 € zuzüglich des Förderbetrages über 18.000 €,
der für Atlant e.V. vorgesehen war, eine Beschlussvorlage zur Verwendung
dieser Mittel vorzulegen.
Hierbei sollen neben neu anerkannte Zentren, die den Kriterien der
Förderrichtlinie in besonderem Maß entsprechen, auch noch nicht abschließend
bearbeitete Anträge auf Höherstufung von bisher bereits geförderten Zentren
berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.