Zusatz: Abschließender Beschluss

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 die Planung weiter auszuarbeiten.

2.       beauftragt die Verwaltung den Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch ( BauGB ) und den aktuellen Planungsstand mit gesonderter Vorlage vorzulegen.

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass von der zu schaffenden Geschossfläche Wohnen 30 % im öffentlich geförderten Wohnungsbau entstehen.

5.       Die Ergebnisse des Werkstattverfahrens zum Mülheimer Hafen inkl. Süden sind zu beachten und weiterzuentwickeln.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt