Beschluss:
Der
Rat der Stadt Köln beschließt:
Der
Beschluss vom 11. Juli 2017 wird geändert. Auf der Basis der Zuwendungsstruktur
für die Fraktionsgeschäftsstellen gemäß Ratsbeschluss vom 30. September 2014
sollen die Zuwendungen mit Wirkung vom 1. Juli 2014 in folgender Form angepasst
und bereitgestellt werden:
Der
Zuschuss zu den personellen Aufwendungen wird in folgenden Größenklassen angepasst:
3 RM +
1,0 E 10
10 bis 14 RM + 1,0 E
10
10 bis 14 RM - 1,0 E
13
20 bis 24 RM - 0,5 E 6
20 bis 24 RM - 1,0 E
11
25 bis 29 RM - 0,5 E 9
25 bis 29 RM - 0,5 E
11
Gemäß
§ 56 Abs. 3 Satz 4 GO NRW erhält eine Gruppe mindestens eine proportionale Ausstattung,
die zwei Dritteln der Zuwendungen entspricht, die die kleinste Fraktion nach §
56 Absatz 1 Satz 2 GO NRW erhält oder erhalten würde.
Hinsichtlich der übrigen Festlegungen haben die Beschlussfassungen des Rates vom 13. Juli 2007 und vom 29. Oktober 2009 weiterhin Bestand.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe pro Köln abgelehnt.