Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungssauschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

1.       Aufgrund der Grundstückstiefe bietet sich im Innenbereich teilweise eine um ein bis zwei Geschosse höhere Bebauung als geplant an. Dies ist mit dem Ziel zu prüfen, den Anteil des geförderten Wohnungsbaus auf mindestens 40% zu erhöhen.

 

2.       Mit dem Investor ist zu besprechen, ob statt der von ihm beabsichtigten Aufteilung in Eigentumswohnungen, mindestens ein Gebäudekomplex mit einer Baugruppe gemeinsam entwickelt und von dieser erworben werden kann. Es soll ein Gesamtkomplex aus freifinanzierten Wohnungen und öffentlich gefördert Wohnungen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln finanziert ist, entstehen.

 

3.       Es ist zu prüfen, ob in der Blockrandbebauung im Erdgeschoss ein öffentliches Café o.ä. integriert werden kann.

 

4.       In direkter Nachbarschaft zu der geplanten Bebauung befindet sich ein großer öffentlicher Spielplatz. Die Spielgeräte wurden in den letzten Jahren fast vollständig zurückgebaut. Daher ist zu prüfen, inwiefern anstatt des innerhalb der Bebauung geplanten 500 m² großen öffentlichen Spielplatzes, der vorhandene Spielplatz wieder nutzbar gemacht werden kann. Dies wäre über einen städtebaulichen Vertrag abzusichern. Die so freiwerdende  Fläche innerhalb der geplanten Bebauung soll dann den künftigen Bewohnern als Gemeinschaftsgarten und Begegnungsort dienen.

 

5.       Die Zahl der nachzuweisenden PKW-Stellplätze muss der Zahl der zu errichtenden Wohnungen und der durch die gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss zur Subbelrather Straße entsprechen. Parkplätze, die als Eigentum vermarket werden, dürfen nicht auf die Parkplätze für die Wohnungen des geförderten Wohnungsbaus angerechnet werden.

 

          Darüber hinaus wird angeregt, weitere PKW Parkplätze als Quartiergarage für die Nachbarschaft und Besucher zur Verfügung zu stellen.  Hier ist modernes ParkplatzSharing zu nutzen.

Im Ramen eines urbanen Mobilitätskonzeptes ist für jede Wohnung ein gesicherter und überdachter Fahrradabstellplatz für bis zu vier Fahrädern einzurichten und zuzuweisen. Plätze für Lastenfahrräder sind einzurichten.

          Daneben dürfen und sollen Anschlüssen für E-Bikes und E-Automobilen sowie Carsharing, z. B. in der Quartiersgarage eingerichtet werden.

Die Einrichtung der Quartiersgarage ist aus den Ablösebeträgen für Parkraum zu bezuschussen.

 

6.       Auf dem Gelände befinden sich historische Gebäude, deren denkmalpflegerische Wert nicht eingeschätzt werden kann. Eine Mehrfachbeauftragung zur Erstellung von allernativen Planungen ist unter dem Aspekt der Einbeziehung der historischen, auf dem Gelände vorhanden Gebäude in die Neubebauung zu verlangen. Die Gesamtzahl der Wohnungen darf sich nicht verringern. Gegenfalls ist mittels der oben angeregten Erhöhung der Geschosse auszugleichen.

 

7.       Es ist zu prüfen, ob und wie auf dem Gelände eine Kindertagesstätte und/ oder eine Jugendeinrichtung untergebracht werden kann.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.