Nachtrag: 06.02.2018
Sitzung: 06.02.2018 Rat/0037/2018
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Vorlage: AN/0198/2018
Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion:
Abstimmung zu Ziffer 1:
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag der
Verwaltung wird wie folgt neu gefasst:
1. Der Rat der Stadt Köln bekräftigt, dass die Gesundheit der Bevölkerung an erster Stelle steht.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion die Linke abgelehnt.
Abstimmung zu Ziffer 2, 1.
Absatz:
2. Der Rat stellt fest, dass Maßnahmen,
die kurzfristig umgesetzt werden können und geeignet sind,
Schadstoffbelastungen wirkungsvoll zu senken, mit höchster Priorität verfolgt
und schnellstmöglich umzusetzen sind. Zielsetzung für Köln ist es, mit der
konsequenten Umsetzung von Maßnahmen einen signifikanten Beitrag zur
Verbesserung der Luftreinhaltung zu erzielen, um eine Einhaltung der Grenzwerte
zu erreichen und drohende pauschale
Fahrverbote abzuwenden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der
SPD-Fraktion abgelehnt.
Abstimmung
zu Ziffer 2, restl. Absatz:
Beschluss:
Dies muss bereits jetzt und
unabhängig vom weiteren Prozess zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans
erfolgen. Insbesondere gilt dies für Maßnahmen, für die bereits politische
Beschlüsse der Bezirksvertretungen, des Rates und der Ausschüsse vorliegen. Beispielhaft
sind hier zu nennen:
·
Beschluss der BV 9 zur „Verbesserung des Verkehrsflusses mit dem Ziel
der Lärm- und Emissionsminderung auf der Bergisch-Gladbacher Str., dem sich der
VA mit Beschluss vom 22.09.2015 angeschlossen hat
·
Radverkehrskonzepte
(z.B. Innenstadt, Lindenthal)
·
Förderung der Elektromobilität
·
Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes
·
Dach- und Fassadenbegrünung sowie
·
noch nicht abschließend umgesetzte Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan
2012
Fördermöglichkeiten aus dem
Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2022 und ggf. weiteren Förderprogrammen
sollen dabei ausgeschöpft werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion, die Fraktion Die Linke und Herrn Wortmann abgelehnt.
Dies muss bereits jetzt und unabhängig
vom weiteren Prozess zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans erfolgen.
Insbesondere gilt dies für Maßnahmen, für die bereits politische Beschlüsse der
Bezirksvertretungen, des Rates und der Ausschüsse vorliegen. Beispielhaft
sind hier zu nennen:
·
Beschluss der BV 9 zur „Verbesserung des Verkehrsflusses mit
dem Ziel der Lärm- und Emissionsminderung auf der Bergisch-Gladbacher Str., dem
sich der VA mit Beschluss vom 22.09.2015 angeschlossen hat
·
Radverkehrskonzepte (z.B. Innenstadt, Lindenthal)
·
Förderung der Elektromobilität
·
Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes
·
Dach- und Fassadenbegrünung sowie
·
noch nicht abschließend umgesetzte Maßnahmen
aus dem Luftreinhalteplan 2012
Fördermöglichkeiten aus dem Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2022 und
ggf. weiteren Förderprogrammen sollen dabei ausgeschöpft werden.
Abstimmung
zu Ziffer 3:
3. Zur Reduzierung der Schadstoffemissionen im stark belasteten
Mülheim gibt es seit geraumer Zeit konkrete
Vorschläge zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs (s. insbesondere Anträge
SPD-Fraktion AN/1439/2016 aus September 2016 und AN/0581/2017 aus April 2017),
die leider bislang keine Mehrheit gefunden hatten. Diese werden kurzfristig angegangen und umgesetzt:
·
Veränderung der Streckenführung für den LKW-Transitverkehr zur großräumigen
Umfahrung des Stadtbezirks Mülheim,
·
Einrichtung von umweltsensitiven Ampelschaltungen (sogenannte
“Pförtnerampeln“) im Bereich der Stadtgrenze an der Bergisch-Gladbacher-Straße,
·
Ausbau der P&R-Kapazitäten an der KVB-Haltestelle Thielenbruch und
am S-Bahnhof in Dellbrück,
·
Ganztätige Durchfahrt der Linie 3 bis zur Endhaltestelle Thielenbruch
an Werktagen sowie die Verlängerung der Linie 3 nach Bergisch Gladbach,
·
Einsatz von Verstärkerbahnen auf den Linien 3 und 4 im
Rechtsrheinischen
·
Aufbau von Mobilitätshubs an den DB und KVB-Haltestellen im Stadtbezirk
Mülheim zur besseren Verknüpfung der unterschiedlichen Verkehrsmittel
·
Einsatz von
E-Bussen im Stadtbezirk Mülheim
·
Einrichtung von
Busvorrangspuren (z.B. auf dem Clevischen Ring)
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der
SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke, bei Stimmenthaltung von Herrn Wortmann
abgelehnt.
Abstimmung zu Ziffer 4:
Beschluss:
4. Der Rat nimmt die Ergebnisse und Maßnahmenvorschläge des sog.
„Runden Tisches Luftreinhaltung“ im Hinblick auf die Grenzwerte für Stickoxid
zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion
und die Fraktion Die Linke abgelehnt.
Abstimmung
zu Ziffer 5 (ohne c)):
5. Der Rat beschließt, den Maßnahmenkatalog des Runden Tisches in den
Prozess zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Bezirksregierung Köln mit
folgenden Maßgaben einzubringen:
a) Mit höchster
Priorität werden folgende Maßnahmen angegangen und umgesetzt:
- Optimierung ÖPNV
Zum ÖPNV-Bedarfsplan
2017 mit vordringlichem Bedarf angemeldete Maßnahmen zum Ausbau des
Stadtbahnnetzes: Maßnahmen 44 (Ertüchtigung der Ost-West-Achse), 46
(Verlängerung Linie 7, Aktualisierung des Maßnahmenblatts um den Ratsbeschluss
14.11.2017), 49 (Verlängerung Linie 13, lrh.), 50 (Verlängerung Linie 13,
rrh.), 53 (Stadtbahnanbindung Neubrück), 54 (Stadtbahnanbindung Mülheim Süd und
Flittard), 55 (Stadtbahnanbindung Rondorf, Meschenich Süd) und 56
(Stadtbahnanbindung Widdersdorf)
- Mögliche
vorlaufende bzw. zusätzliche Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung im Stadtbahn-
und Busnetz sind bedarfsgerecht und schnellstmöglich zu realisieren. Zur
Stärkung des Umweltverbundes und von Multimodalität sind die Voraussetzungen
für die zügige Einrichtung weiterer Mobilitätsstationen an ÖPNV-Stationen
(Maßnahme 17) zu schaffen.
- An
Belastungsschwerpunkten ist ein schnellstmöglicher Einsatz von E-Bussen zu
realisieren. Um dies auf dem stark belasteten Clevischen Ring umgehend umsetzen
zu können, soll geprüft werden, ob die auf der Linie 133 eingesetzten Busse
künftig im Linienverkehr in Mülheim fahren können. Dieser sollte zur Entlastung
des MIV deutlich verstärkt und auf dem Clevischen Ring möglichst auf einem
separaten Bussonderfahrstreifen verkehren.
- Optimierung
und Steuerung des Verkehrsfluss
Kurzfristig soll geprüft werden, in welchen Bereichen mit hoher Schadstoffbelastung
Verkehrsflächen zugunsten des Umweltverbundes (Nutzung für Busse, Taxen,
Radfahrende) neu organisiert werden können.
Zur Schadstoffminimierung ist es das Ziel, mit geeigneten Maßnahmen den
Verkehrsfluss zu optimieren und zu lenken (mit diesen Maßgaben Maßnahmen 5
Baustellenmanagement, 15 Hauptverkehrsstraßen, 20 Verkehrsflussoptimierung, 38
umweltsensitives Verkehrsmanagement).
Weitere sinnvolle Maßnahmen sind die Installierung von umweltsensitiven
Ampelsteuerungen (Maßnahme 11) und Pförtnerampeln (Maßnahme 18) an großen
Zufahrtstraßen mit ausreichendem Rückstauraum und ohne Wohnbebauung bei
Beibehaltung des Vorrang für ÖPNV und Geschwindigkeitsbegrenzungen auf
Nebenstraßen innerhalb der Umweltzone bzw. in Wohngebieten (Maßnahme 25 mit
Maßgabe der Sicherung und Optimierung des Verkehrsflusses. Es muss vermieden
werden, dass der MIV in Wohnquartiere ausweicht.).
- Entwicklung
und Umsetzung innovativer und nachhaltiger Logistik-Konzepte und konsequente
Senkung der Schadstoffbelastung im Stadtgebiet durch Lieferverkehr (Maßnahmen 8
Lastenrad, 9 LKW-Führungskonzept, 10 Transitverbot für LKW , 14
Güterverteilzentren, 23 Bahn-Shuttle als LKW-Ersatz, 34 Mikrodepots und 35
Elektromobilität im Lieferverkehr)
b) Die übrigen im
Maßnahmenkatalog beschriebenen Maßnahmen sind im weiteren Verfahren unter
Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem AVISO-Gutachten und ihrer verkehrlichen
Auswirkungen im Einzelfall durch die Verwaltung zu prüfen und zu priorisieren.
Beschlüsse der Bezirksvertretungen zur Position der Stadt Köln zur
Fortschreibung des Luftreinhalteplans sind, soweit sie rein bezirkliche
Angelegenheiten betreffen, im weiteren Verfahren einzubeziehen.
Maßnahmen, die insbesondere auch in Kombination miteinander, signifikante
Beiträge zur Senkung der NOx-Belastung leisten können, werden schnellstmöglich
präzisiert und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion
und die Fraktion Die Linke abgelehnt.
Abstimmung zu Ziffer 5c):
Beschluss:
c) Die Maßnahmen 2 (Dieselfahrverbot)
41 (Alternierende Zufahrtsbeschränkung),
45 und 48 (City-Maut), 22 (Bewohnerparken Mülheim) und 12 (Einsatz von Baustoffen, die Stickoxide
umwandeln), 39 (Fahrtenkontigentierung)
und 47 (Siedlungsinnenbereich als
Fußgängerzone) werden nicht
weiterverfolgt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der
Fraktion Die Linke, bei Stimmenthaltung von Herrn Wortmann abgelehnt.
Abstimmung zu Ziffer 6:
Beschluss:
6. Soweit bei Einführung einer Blauen Plakette durch den Bund eine
entsprechende Rechtsgrundlage vorliegt, wird die Verwaltung einen Entwurf für
eine entsprechende Anpassung der bestehenden Umweltzone zur erneuten Beschlussfassung
vorlegen. Ein derart beschlossener Vorschlag soll sodann in den Prozess der
Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Bezirksregierung Köln eingebracht
werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt.
Abstimmung
über Ziffer 7:
Beschluss:
7. Die Verwaltung wird beauftragt, in geeigneter Weise
sicherzustellen, dass vor einer verbindlichen Festlegung von Maßnahmen im
Luftreinhalteplan eine Einbindung des Rates erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke abgelehnt.
Gesamtabstimmung zum Änderungsantrag der
SPD-Fraktion:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke, bei Stimmenthaltung von Herrn Wortmann abgelehnt.