Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt folgende Ersetzung der Verwaltungsvorlage:
- Die Bezirksvertretung
Innenstadt beauftragt die Verwaltung, in den in der Anlage 1 dargestellten
Bereichen des Auenwegs Kurzzeitparkplätze
einzurichten.
- Die zulässige
Höchstparkdauer wird auf fünf Stunden festgesetzt.
- Die Parkscheinpflicht gilt
täglich von 9:00 bis 23:00 Uhr.
- Die Parkgebühr wird auf 0,50 € pro 20 Minuten festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksvertretung
Innenstadt stimmt der geänderten Beschlussvorlage einstimmig zu.