Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt folgende Ersetzung der Verwaltungsvorlage:

 

  1. Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, in den in der Anlage 1 dargestellten Bereichen des Auenwegs Kurzzeitparkplätze einzurichten.

  2. Die zulässige Höchstparkdauer wird auf fünf Stunden festgesetzt.

  3. Die Parkscheinpflicht gilt täglich von 9:00 bis 23:00 Uhr.

  4. Die Parkgebühr wird auf 0,50 € pro 20 Minuten festgesetzt.

 


Abstimmungsergebnis:

Die Bezirksvertretung Innenstadt stimmt der geänderten Beschlussvorlage einstimmig zu.