Nach einer kurzen Aussprache
lässt der Vorsitzende den Ausschuss über die vorliegende Beschlussvorlage
abstimmen:
Beschluss:
Für
Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung von Bauleistungen (VOB) des Amtes für Straßen und
Verkehrstechnik sowie für zwei Pilotmaßnahmen des Amtes für Brücken, Tunnel und
Stadtbahnbau gelten im Rahmen des Reformprojekts „Neugestaltung der
Vergabeprozesse“ ab dem Tag der Umsetzung der Pilotversuche folgende
Wertgrenzen und Vorgaben:
a) Freihändige
Vergabe bis
100.000 € netto.
(grundsätzlich durch
Angebotsbeiziehung)
b)
Beschränkte Ausschreibung bis
1 Mio. € netto.
c) Öffentliche
Ausschreibung bis zum
aktuellen EU-Schwellenwert
(zur
Zeit 5.548.000 Euro € netto).
d) Bei
Fördermaßnahmen wird grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben.
e) Im Übrigen
gelten die Bestimmungen der VOB.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.