Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach einer kurzen Aussprache lässt der Vorsitzende den Ausschuss über die vorliegende Beschlussvorlage abstimmen:

Beschluss:

Für Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung von Bauleistungen (VOB) des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik sowie für zwei Pilotmaßnahmen des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau gelten im Rahmen des Reformprojekts „Neugestaltung der Vergabeprozesse“ ab dem Tag der Umsetzung der Pilotversuche folgende Wertgrenzen und Vorgaben:

a)      Freihändige Vergabe                               bis 100.000 € netto.
    (grundsätzlich durch Angebotsbeiziehung)

b)      Beschränkte Ausschreibung               bis 1 Mio. € netto.

c)      Öffentliche Ausschreibung                      bis zum aktuellen EU-Schwellenwert
                                                                    (zur Zeit 5.548.000 Euro € netto).

d)      Bei Fördermaßnahmen wird grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben.

e)      Im Übrigen gelten die Bestimmungen der VOB.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.