Die SPD-Fraktion bittet die Vorlage wie folgt zu ergänzen:
1. Beschluss:
Die Vorlage soll wie folgt um
Ziffer 4 ergänzt werden:
„Die Verwaltung wird gebeten,
über den zu beschließenden B-Plan hinaus parallel das am 26.01.2015
beschlossene Nutzungs- und Gestaltungskonzept zu realisieren. Da dieses Gebiet
die „neue Mitte“ Michaelshoven werden soll und die Verbindung zwischen
Schulbau, Wohnungsbau und Diakonie darstellt, sind die an dieses Gebiet
angrenzenden Nachbarn bei der Planung besonders einzubeziehen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(Nicht anwesend: Frau von Dewitz, Herr Bronisz, Frau Sandow)
Sodann lässt Herr Homann über den Ergänzungsvorschlag der Vorlage der Fraktion Die Grünen anstimmen.
2. Beschluss:
Die Vorlage soll wie folgt um Ziffer 5 ergänzt werden:
„Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen bittet die Verwaltung, die Ausrichtung der für Gemeinbedarf
vorgesehenen Fläche (siehe Anlage 5) um 90 Grad zu drehen, sodass diese nicht
zur Eygelshovener Straße hin führt, sondern parallel zum existierenden
Schulgelände zur Sürther Straße hin orientiert ist.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(Nicht anwesend: Frau von Dewitz, Herr Bronisz, Frau Sandow)
3. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden ergänzten Beschluss zu fassen.
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Sürther Straße im Westen, der Eygelshovener Straße im
Norden, der geplanten öffentlichen Grünfläche des Sürther Feldes im Osten und
der Grundstücksgrenze des Gesamtschulgrundstückes im Süden mit dem Arbeitstitel:
Eygelshovener Straße/Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen aufzustellen mit dem
Ziel, ein Sondergebiet mit der Zweckbindung "Nahversorgungszentrum",
ein allgemeines Wohngebiet und eine Fläche für den
Gemeinbedarf mit der Zweckbindung "Schule/Kita" festzusetzen;
2. beschließt, den gemäß § 2 Absatz 1 und Absatz 4
BauGB am 08.05.2014 gefassten Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes 67410/09 für den Planbereich zwischen der Sürther Straße im
Westen, der Eygelshovener Straße im Norden, der geplanten öffentlichen
Grünfläche des Sürther Feldes im Osten und der Grundstücksgrenze des
Gesamtschulgrundstückes im Süden mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener
Straße in Köln-Rodenkirchen aufzuheben (siehe Anlage 2);
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung
2 (Rodenkirchen) ohne Einschränkung zustimmt.
4. Die Verwaltung wird
gebeten, über den zu beschließenden B-Plan hinaus parallel das am 26.01.2015
beschlossene Nutzungs- und Gestaltungskonzept zu realisieren. Da dieses Gebiet
die „neue Mitte“ Michaelshoven werden soll und die Verbindung zwischen
Schulbau, Wohnungsbau und Diakonie darstellt, sind die an dieses Gebiet
angrenzenden Nachbarn bei der Planung besonders einzubeziehen.
5. Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen bittet die Verwaltung, die Ausrichtung der für Gemeinbedarf
vorgesehenen Fläche (siehe Anlage 5) um 90 Grad zu drehen, sodass diese nicht
zur Eygelshovener Straße hin führt, sondern parallel zum existierenden
Schulgelände zur Sürther Straße hin orientiert ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(Nicht anwesend: Frau von Dewitz, Herr Bronisz, Frau Sandow)