Mitteilung:
Das ehemalige Gebäude des Rautenstrauch-Joest-Museums am Ubierring wurde bis vor Kurzem durch die Kulturverwaltung genutzt, um die sehr zahlreichen und empfindlichen Exponate des Museums so aufzubereiten, dass sie ohne Gefährdung der sonstigen Bestände in den Neubau am Neumarkt bzw. die Depots verbracht werden können. Dieser Umzug ist nunmehr abgeschlossen und das Gebäude leergeräumt.
Mit dem Abschluss des Umzugs und damit dem Ende des Museumsbetriebs ist die Betriebserlaubnis erloschen. Für eine Wiederinbetriebnahme oder Umnutzung bedarf es daher eines förmlichen Baugenehmigungsverfahrens unter Beachtung der aktuellen technischen und rechtlichen Anforderungen.
Im Zuge der Sicherung und Konservierung des Gebäudes
werden die technischen Einrichtungen inklusive der elektrischen Versorgungsleitungen
stillgelegt sowie die Einrichtungen und Vorkehrungen zum Brand- und
Einbruchschutz modifiziert. Die Wasserversorgung muss ebenfalls stillgelegt
werden, da im Zuge des Neubaus einer Schule am Severinswall der bisherige
Fernwärmeanschluss nicht mehr genutzt werden kann. Ohne Heizung würden die
Wasserleitungen im Winter platzen.
Die Löschwasserversorgung ist hiervon jedoch nicht betroffen, da diese durch
trockene Löschwasserleitungen gewährleistet wird, die erst im Brandfall durch
die Feuerwehr mit Wasser gespeist werden.
Zum 01.02.2018 hat die Liegenschaftsverwaltung das Gebäude übernommen und wird die im letzten Jahr mit dem Land Nordrhein-Westfallen aufgenommenen Gespräche fortsetzen. Ziel ist die Veräußerung der Immobilie an das Land zur Nutzung durch die Kunsthochschule für Medien (KHM). Aufgrund der notwendigen Abstimmungen auf Seiten des Landes ist mit einer Beurkundung des notariellen Kaufvertrages bzw. eines notariellen Vertrags zur Bestellung eines Erbbaurechts frühestens Anfang kommenden Jahres zu rechnen.
Um die Zeit des Leerstands so gering wie möglich zu halten bzw. diese Zeit bereits für die Planung des notwendigen Umbaus für die KHM zu nutzen, strebt die Verwaltung an, der KHM vorzeitig den Besitz einzuräumen.
Für den Fall, dass sich diese Folgenutzung nicht realisieren lässt, wird der frühere Plan, einen Erwerber durch eine Konzeptausschreibung zu ermitteln, wieder aufgegriffen.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen