Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 01 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 an den aufgeführten Tagen und Zeiten.

 


Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit drei Stimmen der CDU-Fraktion, drei Stimmen der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Ilg bei Enthaltung von zwei Stimmen der CDU-Fraktion und der Stimmen der Fraktion Die Grünen, gegen eine Stimme der CDU-Fraktion zugestimmt.

(nicht anwesend: Frau von Dewitz, Herr Bronisz, Frau Sandow)