Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 01 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 an den aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP- Fraktion und der Fraktion DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zugestimmt.