Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

1.    Der Rat nimmt die vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Absatz 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) für das Gebiet 'Deutzer Hafen' (Anlage 3) zur Kenntnis.

 

2.    Der Rat beschließt für das in Anlage 1 dargestellte Gebiet in Köln-Deutz die Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs 'Deutzer Hafen' nach
§ 165 Absatz 6 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634).

Das von dem Entwicklungsbereich betroffene Gebiet ist in Anlage 1 nach Flurstücken abgegrenzt  und in einem Lageplan dargestellt. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.