Nachtrag: 20.04.2018
Sitzung: 03.05.2018 BV8/0030/2018
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 0748/2018
Beschlüsse:
1.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat beschließt
1. über die
zum Bebauungsplan-Entwurf Nummer 71455/01 für das Gebiet östlich der Kasernenstraße, dem Grundstück des Trafos der
RheinEnergie AG und der nördlich der Abzweigung Johann-Classen-Straße als
Privatstraße fortgeführten Verlängerung der Kasernenstraße, südlich und
westlich der Bahnbetriebsflächen der Deutsche Bahn AG (Rangierbahnhof Kalk) und
nördlich des Einzelhandelsstandortes (Lidl) an der Kalker Hauptstraße (Gemarkung
Kalk, Flur 27, Flurstück 468) in Köln-Kalk —Arbeitstitel: Kasernenstraße
in Köln-Kalk— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2. den
Bebauungsplan 71455/01 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens
nach § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des
Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit § 7
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) — in
der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung — als Satzung mit der nach
§ 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk bittet die Verwaltung,
mit den Investoren bei den kommenden Gesprächen verbindlich zu vereinbaren,
dass die im Bebauungsplan 71455/01 (Anlage 3) und in dessen textlicher
Festsetzung (Anlage 6) festgelegten 32 mittelkronigen Laubbäume analog zum
Aktionsplan „Essbare Stadt“ zu mindestens 70% für Mensch und/oder Tier essbare
Arten und Sorten sind.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.