Beschluss:
Die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung der Stadt Köln, zu prüfen, ob die Vorfahrtsregelung der Vogelsangerstraße an der Kreuzung Goldammerweg/ Stieglitzweg aufgehoben werden und durch eine abknickende Vorfahrt von der Vogelsangerstraße nach rechts auf den Goldammerweg und umgekehrt vom Goldammerweg nach links auf die Vorgelsangersterstraße ersetz werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.