Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach §12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Weiler Straße und Volkhovener Straße auf einem Teil des Grundstücks: Gemarkung Esch, Flur 2, Flurstück 528 —Arbeitstitel: "Volkhovener Straße" in Köln-Esch/Auweiler— einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnnutzung als Ortsarrondierung festzusetzen;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen