Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich des städtebaulichen Planungskonzeptes –Arbeitstitel: "Eisenbahnersiedlung" in Köln-Porz-Gremberghoven– gemäß Anlage 1.1 einen Bebauungsplan-Entwurf gemäß Anlage 2.1 auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichtigen

Ergänzung aus dem Änderungsantrag:

In der Niederschrift zur Bürgerinformationsveranstaltung ist folgendes zu korrigieren.

Seite 6

Absatz 1

NN = Geisler (Bürgerverein Gremberghoven e.V.)

Absatz 3 Frage “Wenn keine Einwände zum Bebauungsplan .......;

hier ist die Fragestellung nicht korrekt widergegeben; ..............

Richtig ist: Wenn keine Einwände zum Bebauungsplan erfolgen, wird dann außer “den bereits begonnen 5 Baumaßnahmen, also den 4 Wohnimmobilien, Hohenstaufenstr. und dem Kita-Neubau, Bahnhofspatz” alles andere und bisher geplante für immer gestoppt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Hinweis:

Die Niederschrift wurde bereits redaktionell angepasst.