Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

Der Rat beschließt

1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nummer 71455/01 für das Gebiet östlich

der Kasernenstraße, dem Grundstück des Trafos der RheinEnergie AG und der

nördlich der Abzweigung Johann-Classen-Straße als Privatstraße fortgeführten

Verlängerung der Kasernenstraße, südlich und westlich der Bahnbetriebsflächen

der Deutsche Bahn AG (Rangierbahnhof Kalk) und nördlich des Einzelhandelsstandortes (Lidl) an der Kalker Hauptstraße (Gemarkung Kalk, Flur 27,

Flurstück 468) in Köln-Kalk —Arbeitstitel: Kasernenstraße in Köln-Kalk— abgegebenen

Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2. den Bebauungsplan 71455/01 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10

Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens

nach § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des

Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit § 7

Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) — in der bei

Erlass dieser Satzung geltenden Fassung — als Satzung mit der nach § 9 Absatz

8 BauGB beigefügten Begründung.

 

2. Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Bitte der Bezirksvertretung Kalk an die Verwaltung an, mit den Investoren bei den kommenden Gesprächen verbindlich zu vereinbaren, dass die im Bebauungsplan 71455/01 (Anlage 3) und in dessen textlicher Festsetzung (Anlage 6) festgelegten 32 mittelkronigen Laubbäume analog zum Aktionsplan „Essbare Stadt“ zu mindestens 70% für Mensch und/oder Tier essbare Arten und Sorten sind.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.