Sitzung: 17.05.2018 STA/0033/2018
Zusatz: Abschließender Beschluss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1085/2018
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südwestlich des Stadtteilzentrums von Rodenkirchen zwischen der Stadtbahnlinie im Westen und der Ringstraße im Osten sowie nördlich der Rotterbergstraße —Arbeitstitel: Ringstraße 38 - 46 in Köln-Rodenkirchen— einzuleiten mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung mit bis zu 360 Wohneinheiten in Form von Geschosswohnungsbauten festzusetzen;
2. nimmt das Städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Ringstraße 38 - 46 in Köln-Rodenkirchen— zur Kenntnis;
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung);
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.