Zusatz: Abschließender Beschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südwestlich des Stadtteilzentrums von Rodenkirchen zwischen der Stadtbahnlinie im Westen und der Ringstraße im Osten sowie nördlich der Rotterbergstraße —Arbeitstitel: Ringstraße 38 - 46 in Köln-Rodenkirchen— einzuleiten mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung mit bis zu 360 Wohneinheiten in Form von Geschosswohnungsbauten festzusetzen;

2.       nimmt das Städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Ringstraße 38 - 46 in Köln-Rodenkirchen— zur Kenntnis;

3.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung);

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.