Sitzung: 17.05.2018 STA/0033/2018
Zusatz: Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Chorweiler
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1200/2018
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich
des Pletschbaches, westlich der Berrischstraße, südlich und östlich des
Ortsfriedhofes an der Baptiststraße, südlich der Baptiststraße und westlich der
Bahnstrecke Köln-Neuss mit Ausnahme der Grundstücke Berrischstraße 177, 169,
und 169a sowie mit Ausnahme eines ca. 50 m breiten bebauten Streifens der
Grundstücke Berrischtstraße 147-167 in Köln-Roggendorf/Thenhoven—Arbeitstitel:
Südlich Baptiststraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven — aufzustellen, mit dem
Ziel, Wohnbaugrundstücke für unterschiedliche Gebäudetypen in Form von ein- bis
zweigeschossigen Reihen-, Einzel- und Doppelhäusern sowie viergeschossige Mehrfamilienhäuser,
eine Kindertagesstätte, Grünflächen für Kinderspielplätze und
Ausgleichsmaßnahmen sowie die erforderlichen Erschließungsanlagen festzusetzen;
2. verzichtet auf nochmalige
Vorlage, falls die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Hinweis:
Die Verwaltung hat den Begründungstext der Beschlussvorlage dahingehend redaktionell geändert, dass sich der Anteil von 30% gefördertem Wohnraum auf die gesamte Geschossfläche (GF) Wohnen bezieht.