Nachtrag: 09.05.2018
Sitzung: 17.05.2018 STA/0033/2018
Zusatz: Abschließender Beschluss
Die Angelegenheit wurde in der letzten Sitzung zurückgestellt.
-zugesetzt-
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 0158/2018
Vorsitzender
Kienitz lässt zunächst über den Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung
Rodenkirchen abstimmen:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden ergänzten Beschluss
zu fassen.
1. beschließt, nach § 2
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan
für das Gebiet zwischen der
Sürther Straße im Westen, der Eygelshovener
Straße im Norden, der
geplanten öffentlichen Grünfläche des Sürther Feldes im
Osten und der
Grundstücksgrenze des Gesamtschulgrundstückes im Süden mit
dem Arbeitstitel:
Eygelshovener Straße/Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen
aufzustellen mit dem Ziel,
ein Sondergebiet mit der Zweckbindung "Nahversorgungszentrum",
ein allgemeines Wohngebiet
und eine Fläche für den Gemeinbedarf
mit der Zweckbindung
"Schule/Kita" festzusetzen;
2. beschließt, den gemäß §
2 Absatz 1 und Absatz 4 BauGB am 08.05.2014 gefassten
Einleitungsbeschluss zur
Aufstellung eines Bebauungsplanes 67410/09
für den Planbereich
zwischen der Sürther Straße im Westen, der Eygelshovener
Straße im Norden, der
geplanten öffentlichen Grünfläche des Sürther Feldes
im Osten und der
Grundstücksgrenze des Gesamtschulgrundstückes im
Süden mit dem Arbeitstitel:
Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen aufzuheben
(siehe Anlage 2);
3. verzichtet auf
nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
ohne Einschränkung
zustimmt.
4. Die Verwaltung wird
gebeten, über den zu beschließenden B-Plan hinaus
parallel das am 26.01.2015
beschlossene Nutzungs- und Gestaltungskonzept
zu realisieren. Da dieses
Gebiet die „neue Mitte“ Michaelshoven werden
soll und die Verbindung
zwischen Schulbau, Wohnungsbau und Diakonie
darstellt, sind die an
dieses Gebiet angrenzenden Nachbarn bei der
Planung besonders
einzubeziehen.
5. Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen bittet die Verwaltung, die Ausrichtung
der für Gemeinbedarf
vorgesehenen Fläche (siehe Anlage 5) um 90
Grad zu drehen, sodass
diese nicht zur Eygelshovener Straße hin führt,
sondern parallel zum
existierenden Schulgelände zur Sürther Straße hin
orientiert
ist.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich –gegen die
Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion- abgelehnt.
Vorsitzender
Kienitz lässt danach über den Beschlussvorschlag der Verwaltung (wie in Anlage
9 erläutert) abstimmen:
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Sürther Straße
im Westen, der Eygelshovener Straße im Norden, der geplanten öffentlichen
Grünfläche des Sürther Feldes im Osten und der Grundstücksgrenze des
Gesamtschulgrundstückes im Süden mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener
Straße/Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen aufzustellen mit dem Ziel, ein
Sondergebiet mit der Zweckbindung "Nahversorgungszentrum", ein
allgemeines Wohngebiet und eine Fläche für den
Gemeinbedarf mit der Zweckbindung "Schule/Kita" festzusetzen;
2. beschließt, den gemäß § 2
Absatz 1 und Absatz 4 BauGB am 08.05.2014 gefassten Einleitungsbeschluss
zur Aufstellung eines Bebauungsplanes 67410/09 für den Planbereich zwischen der
Sürther Straße im Westen, der Eygelshovener Straße im Norden, der geplanten
öffentlichen Grünfläche des Sürther Feldes im Osten und der Grundstücksgrenze
des Gesamtschulgrundstückes im Süden mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen aufzuheben (siehe Anlage 2);
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig –bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke- zugestimmt.