Vorsitzender Kienitz lässt zunächst über den Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung Rodenkirchen abstimmen:

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden ergänzten Beschluss zu fassen.

 

1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan

für das Gebiet zwischen der Sürther Straße im Westen, der Eygelshovener

Straße im Norden, der geplanten öffentlichen Grünfläche des Sürther Feldes im

Osten und der Grundstücksgrenze des Gesamtschulgrundstückes im Süden mit

dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße/Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen

aufzustellen mit dem Ziel, ein Sondergebiet mit der Zweckbindung "Nahversorgungszentrum",

ein allgemeines Wohngebiet und eine Fläche für den Gemeinbedarf

mit der Zweckbindung "Schule/Kita" festzusetzen;

 

2. beschließt, den gemäß § 2 Absatz 1 und Absatz 4 BauGB am 08.05.2014 gefassten

Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes 67410/09

für den Planbereich zwischen der Sürther Straße im Westen, der Eygelshovener

Straße im Norden, der geplanten öffentlichen Grünfläche des Sürther Feldes

im Osten und der Grundstücksgrenze des Gesamtschulgrundstückes im

Süden mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen aufzuheben

(siehe Anlage 2);

 

3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

ohne Einschränkung zustimmt.

 

4. Die Verwaltung wird gebeten, über den zu beschließenden B-Plan hinaus

parallel das am 26.01.2015 beschlossene Nutzungs- und Gestaltungskonzept

zu realisieren. Da dieses Gebiet die „neue Mitte“ Michaelshoven werden

soll und die Verbindung zwischen Schulbau, Wohnungsbau und Diakonie

darstellt, sind die an dieses Gebiet angrenzenden Nachbarn bei der

Planung besonders einzubeziehen.

 

5. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, die Ausrichtung

der für Gemeinbedarf vorgesehenen Fläche (siehe Anlage 5) um 90

Grad zu drehen, sodass diese nicht zur Eygelshovener Straße hin führt,

sondern parallel zum existierenden Schulgelände zur Sürther Straße hin

orientiert ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich –gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion- abgelehnt.

 

 

Vorsitzender Kienitz lässt danach über den Beschlussvorschlag der Verwaltung (wie in Anlage 9 erläutert) abstimmen:

 

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.      beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Sürther Straße im Westen, der Eygelshovener Straße im Norden, der geplanten öffentlichen Grünfläche des Sürther Feldes im Osten und der Grundstücksgrenze des Gesamtschulgrundstückes im Süden mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße/Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen aufzustellen mit dem Ziel, ein Sondergebiet mit der Zweckbindung "Nahversorgungszentrum", ein allgemeines Wohngebiet und eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbindung "Schule/Kita" festzusetzen;

2.      beschließt, den gemäß § 2 Absatz 1 und Absatz 4 BauGB am 08.05.2014 gefassten Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes 67410/09 für den Planbereich zwischen der Sürther Straße im Westen, der Eygelshovener Straße im Norden, der geplanten öffentlichen Grünfläche des Sürther Feldes im Osten und der Grundstücksgrenze des Gesamtschulgrundstückes im Süden mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen aufzuheben (siehe Anlage 2);

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig –bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke- zugestimmt.