Beschluss (entsprechend des Beschlusses in der Fassung des Stadtentwicklungsausschusses vom 17.05.2018):

Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nummer 71455/01 für das Gebiet östlich der Kasernenstraße, dem Grundstück des Trafos der RheinEnergie AG und der nördlich der Abzweigung Johann-Classen-Straße als Privatstraße fortgeführten Verlängerung der Kasernenstraße, südlich und westlich der Bahnbetriebsflächen der Deutsche Bahn AG (Rangierbahnhof Kalk) und nördlich des Einzelhandelsstandortes (Lidl) an der Kalker Hauptstraße (Gemarkung Kalk, Flur 27, Flurstück 468) in Köln-Kalk —Arbeitstitel: Kasernenstraße in Köln-Kalk— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.      den Bebauungsplan 71455/01 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) — in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung — als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.