Beschluss (entsprechend des Beschlusses in
der Fassung des Stadtentwicklungsausschusses vom 17.05.2018):
Der Rat beschließt
1. über die zum
Bebauungsplan-Entwurf Nummer 71455/01 für das Gebiet östlich
der Kasernenstraße, dem Grundstück des Trafos der RheinEnergie AG und der
nördlich der Abzweigung Johann-Classen-Straße als Privatstraße fortgeführten
Verlängerung der Kasernenstraße, südlich und westlich der Bahnbetriebsflächen
der Deutsche Bahn AG (Rangierbahnhof Kalk) und nördlich des
Einzelhandelsstandortes (Lidl) an der Kalker Hauptstraße (Gemarkung Kalk, Flur
27, Flurstück 468) in Köln-Kalk —Arbeitstitel: Kasernenstraße in
Köln-Kalk— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2. den Bebauungsplan 71455/01
mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in
der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1772) in
Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW
2 023) — in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung — als Satzung
mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.