Beschluss:
1. Der Rat
der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den
Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln
für das Wirtschaftsjahr 2018/19 in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung
fest.
2. Die
Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben in Zusammenhang mit dem Spielbetrieb der Bühnen
Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 7,0 Mio. € in Anspruch zu nehmen.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, zum nächst möglichen Zeitpunkt den
Betriebskostenzuschuss für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der
Stadt Köln aufgeteilt in die Teilbereiche
- Spielbetrieb
(Oper/Schauspiel/Tanz) und Interim
- Aufwendungen
für Sanierung (Zinsen/Abschreibungen)
darzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
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Anmerkung:
Herr Kröhne beantwortet Nachfragen
von Herrn Frank zum Stand der Jahresabschlüsse.