Beschluss:
- Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 81 Abs.
2 Schulgesetz NRW für die Heinrich-Böll-Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19
die Änderung der Zügigkeit in der Sekundarstufe II von 5 Zügen auf 6 Züge.
Die Kapazität der Sekundarstufe I bleibt unverändert bei 8 Zügen.
- Der
Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz
Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
- Die
sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung
angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.