Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt, die Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW, über deren Verwendung die Bezirksvertretungen alleine entscheiden, wie folgt festzusetzen:

Für das Haushaltsjahr 2019 werden die jährlichen Mittel auf 971.000 € festgesetzt.

Von diesem Betrag entfallen auf den Stadtbezirk:

1 Innenstadt              112.800 €

2 Rodenkirchen       100.900 €

3 Lindenthal             128.000 €

4 Ehrenfeld               100.000 €

5 Nippes                    106.300 €

6 Chorweiler               83.900 €

7 Porz                         103.500 €

8 Kalk                         108.700 €

9 Mülheim                 126.900 €

Im Zusammenhang mit dem Beratungsverfahren nach § 37 Abs. 4 GO NRW entscheiden die Bezirksvertretungen über die Verwendung der Mittel. Die Zweckbestimmung der Mittel muss hinreichend bestimmt sein. Pauschale Festlegungen sind nicht möglich.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. zugestimmt.