Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41
der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage beigefügten Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Stimmen der Gruppe GUT zugestimmt.