Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage beigefügten Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe GUT zugestimmt.