Die
Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Planung und Durchführung der in der
Anlage aufgeführten Maßnahmen zur Verschönerung/Verbesserung/Aufwertung auf den
Kölner Schulhöfen für den Stadtbezirk Mülheim gemäß § 2, Absatz 1, Ziffer 4.1.
der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Köln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen.