Beschluss:

Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innenstadt und der Stadtentwicklungsausschuss uneingeschränkt zustimmen und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich einer positiven Begutachtung der von der DB Netz AG erstellten Fiktivkosten- und Ablöseberechnung, eine Kreuzungsvereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Erneuerung der DB-Brückenbauwerke über die Deutz-Mülheimer Straße inklusive einer Erweiterung der lichten Höhe und der lichten Weite zur verkehrsgerechten Gestaltung des Straßenraumes mit der DB Netz AG abzuschließen, auf dieser Grundlage die Finanzierung sicherzustellen und Fördermittel nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus zu beantragen.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt