Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die Planung und Durchführung der in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zur Verschönerung/Verbesserung/Aufwertung auf den Kölner Schulhöfen für ihren Stadtbezirk gemäß § 2, Absatz 1, Ziffer 4.1. der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Köln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.